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Haftstrafe: Raubüberfall nach Misserfolgen in Spielhalle

Weil er in Neukölln zusammen mit einem Komplizen eine Kellnerin überfallen und ausgeraubt hatte, wurde ein 29-Jähriger heute zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt. Als Gründe für die Tat gab er persönliche Probleme und hohe Verluste in der Spielhalle an.

Der arbeitslose Bauhelfer hatte gestanden, im Juni 2006 mit einem Bekannten wegen hoher Verluste die Kellnerin einer Spielhalle in Neukölln überfallen und 350 Euro geraubt zu haben. Der Mittäter war bereits zu drei Jahren und vier Monaten Haft verurteilt worden.

Das Berliner Landgericht ging davon aus, dass es ein spontaner Überfall war. Der 29-Jährige würgte das Opfer von hinten und versetzte der Frau zwei Faustschläge ins Gesicht, während der Komplize die Tageseinnahmen von 350 Euro raubte. Die 43-Jährige erlitt eine Platzwunde am Kopf und eine Gehirnerschütterung. Sie lag fünf Tage im Krankenhaus.

Der Angeklagte bedauerte vor Gericht sein Verhalten und entschuldigte sich bei der Frau. Seinen Angaben zufolge hatte er die Hälfte der Beute erhalten. Es sei ihm an dem Tag ziemlich schlecht gegangen, weil seine Freundin gedroht habe, Schluss zu machen. Dann habe ihn auch noch beim Spiel "das Glück verlassen", sagte der Mann. Als sein Komplize vorschlug, die Frau zu berauben, sei er schnell dazu bereit gewesen. Dem 29-Jährigen wurde zugute gehalten, dass er sowohl das geraubte Geld zurückgegeben als auch teilweise Schmerzensgeld an das Opfer gezahlt hat. (mit ddp)

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