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Vor Gericht (Symbolbild).

© dpa

Justiz: Bundespolizist wegen Kinderpornos verurteilt

Ein Regierungsamtsrat der Bundespolizei ist am Dienstag zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. In seiner Wohnung wurden 20.000 kinderpornografische Dateien gefunden.

Der Regierungsamtsrat der Bundespolizei meldete sich einen Tag vor dem Strafprozess krank. Doch ein Urteil wegen Besitzes von Kinderpornografie erging dennoch: Gegen den 60-Jährigen wurde per Strafbefehl ein Jahr Haft auf Bewährung verhängt. Zudem wurde Walter S. die Zahlung von 1500 Euro an den Kinderschutzbund auferlegt. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, verliert er seinen Beamtenstatus.

Er galt als beflissener Beamter und arbeitete zuletzt in der Verwaltung des Bundespolizeipräsidiums in Potsdam. In seiner Wohnung in Mitte aber häufte er den Ermittlungen zufolge kriminelle Fotos und Videos an. Fast 20 000 Dateien mit bloßstellenden Nacktaufnahmen von Mädchen und Jungen im Alter bis zu 13 Jahren wurden im März 2014 bei einer Durchsuchung sichergestellt. Der Dienstherr von S. reagierte kurz darauf. Seitdem ist der Regierungsamtsrat bei gekürzten Bezügen suspendiert.

Kundenliste kam aus Kanada

Ermittler trugen 49 DVDs und zehn Festplatten aus der Wohnung. Der Anwalt erklärte, Walter S. habe bereits zuvor erkannt, dass er etwas tun müsse. „Er war in Begriff, die Festplatten zu löschen.“ Es sei ihm leider nicht gelungen, das Programm auf seinem Computer zum Laufen zu bringen. Auch um eine Therapie habe es sich bemüht.

Der 60-Jährige soll Kinderpornos von einem kanadischen Anbieter bezogen haben. Dortige Ermittler hatten den deutschen Behörden eine Kundenliste mit 800 Namen übergeben. Es ist jene Firma, über die sich auch der frühere SPD-Bundestagesabgeordnete Sebastian Edathy kinderpornografische Dateien beschafft haben soll. Das Verfahren gegen den Politiker wurde gegen Zahlung von 5000 Euro eingestellt.

Im Falle des Bundespolizisten gehen die Ermittler davon aus, dass er bereits 2010 zu den Internet-Kunden der kanadischen Firma gehörte. Sein Anwalt sagte, ihm seien „die Konsequenzen für sein berufliches Leben inzwischen bewusst“. Job und Pensionsansprüche gehen bei einer Strafe ab einem Jahr per Gesetz verloren. Gegen den Strafbefehl kann S. Einspruch einlegen. Dann käme es doch noch zum Prozess.

Kerstin Gehrke

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