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Kinderpornografie: Mildes Urteil für Polizisten

Die Tochter von Freunden und ihre Schulkameradin mussten vor seiner Kamera posieren - in pornografischen Posen. Ins Gefängnis muss der ehemalige Polizei-Kommissar jedoch nicht. Alle drei Angeklagten kommen mit Bewährungsstrafen davon.

Der Staatsanwalt hatte eine Gefängnisstrafe von zweieinhalb Jahren für Valerij M. verlangt. Die Richter aber verhängten lediglich ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung. Der suspendierte Kommissar hatte zwischen Herbst 2006 und Sommer 2007 zwei zehn- und elfjährige Mädchen für pornografische Aufnahmen missbraucht. Mit Wissen der Eltern eines der Opfer. Gegen den Vater erging nun wegen Beihilfe eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten, die Mutter bekam einen Monat weniger. Alle Angeklagten müssen zudem 180 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.

Der Fall hatte Aufsehen erregt. Der 52-jährige Kommissar und der 53-jährige Vater wurden im April verhaftet. Von rund 80 Fototerminen ging die Anklage zunächst aus. Doch dies ließ sich nicht beweisen. Zwölf Fälle sah das Gericht als erwiesen an. M. hatte diese Taten zugegeben. Er schäme sich, dass er die "Grenzen des moralisch und rechtlich Zulässigen" nicht eingehalten habe, sagte er. Die Mädchen mussten vor seiner Kamera posieren. Eine der Schülerinnen hatte er zudem sexuell berührt.

Das Treiben fand in einer Abstellkammer der Marzahner Wohnung der Eltern statt, die mit Palmen und Leopardenfell ausstaffiert war. Das Paar pflegte einen freizügigen Umgang mit Sexualität und Nacktheit. "Die sexualisierte Lebensführung in der Familie wirkte sich auf den Hausfreund M. aus", sagte die Vorsitzende Richterin. Es sei aber zu berücksichtigen, dass es sich um Taten im unteren Bereich des sexuellen Missbrauchs handele. Zudem sei den Mädchen durch die Geständnisse eine belastende Aussage vor Gericht erspart geblieben. "Nicht jeder, der sexuellen Missbrauch begeht, muss die Strafe im Vollzug verbüßen", hieß es im Urteil. Kommissar Valerij M. muss jetzt damit rechnen, dass er seinen Job endgültig verliert. (KG)

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