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Klage: Rockerklub gewinnt Prozess gegen Polizei

Bei einer Jubiläumsfeier des Rockerklubs Bandidos hat die Polizei eine ganztägige Personenüberprüfung durchgeführt. Doch ohne richterliche Anordnung dürfen die Beamten das Gelände einer Vereinigung grundsätzlich nicht betreten.

Das Berliner Verwaltungsgericht gab einer Klage gegen einen Polizeieinsatz zur Feier des sechsjährigen Bestehens eines Motorradklubs am 8. September 2007 statt, wie ein Gerichtssprecher mitteilte.

Der Rockerclub MC Bandidos Berlin East Gate hatte die Feier auf Internetseiten befreundeter Motorradclubs angekündigt, ohne allerdings Näheres zu Ort und Uhrzeit mitzuteilen. Da es zahlreiche gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen der Vereinigung und den rivalisierenden Hell's Angels gab, führte die Polizei auf dem Grundstück in der Pankower Provinzstraße ohne richterliche Anordnung eine Kontrolle durch. Bei der ganztägigen Überprüfung von etwa 150 Personen stellten die Beamten Macheten, Messer, Teleskopschlagstöcke und Pfeffersprays sicher.

Nur für geladene Gäste

Laut Gericht rechtfertigte die Polizei ihr Vorgehen damit, dass es sich bei dem Gelände um ein der Öffentlichkeit zugängliches Grundstück gehandelt habe, bei dem der Richtervorbehalt nicht greife. Die erste Kammer des Gerichts folgte dieser Argumentation nicht. Tatsächlich hätten nach dem Willen des Veranstalters nur Clubmitglieder und willkommene Personen Zutritt gehabt.

Eine Gefahr im Verzug hat den Richtern zufolge wegen der Vorhersehbarkeit des Einsatzes nicht bestanden. Angesichts der Dauer der Aktion hätte auch noch während des Einsatzes ein Bereitschaftsrichter kontaktiert werden können. Dies sei "offenbar in Verkennung der Rechtslage" unterblieben. (imo/ddp)

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