zum Hauptinhalt

Landgericht Berlin: Haftstrafe für Vater wegen Missbrauchs der Tochter

Wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern hat das Landgericht Berlin einen Mann zu drei Jahren Haft verurteilt. Der 50-Jährige verging sich an seine anfangs erst sechs jährige Tochter.

Der 50-Jährige wurde schuldig gesprochen, zwischen Oktober 1994 und Oktober 2002 seine anfangs erst sechs jährige Tochter in 13 Fällen sexuell missbraucht zu haben. Die Übergriffe hatten sich entweder im Schlafzimmer oder Keller der Familie in Pankow oder während eines Urlaubs in Österreich ereignet.

Er habe seine Rolle als Vater schwer missbraucht und durch die Taten schwere Schuld auf sich geladen, hieß es im Urteil. Am Schlimmsten sei allerdings, dass seine Tochter noch sehr jung gewesen sei, als die Übergriffe begannen. Das Gericht war überzeugt, dass sein Geständnis von Reue getragen ist.

Im Prozess hatte der Angeklagte sein „Fehlverhalten“ bedauert und sich bei seiner Tochter entschuldigt. Als Erklärung für die sexuellen Übergriffe gab der Vater von drei leiblichen Kindern und einer Adoptivtochter an, dass seine Ehe „unglücklich“ gewesen sei. Aufgrund seiner Zugehörigkeit zu einer christlichen Sekte sowie wegen der Kinder habe er sich nicht getrennt, hieß es. Der Angeklagte ist mittlerweile geschieden. Seine Ehefrau hatte damals Anzeige wegen der Missbrauchstaten erstattet.

„Für mich hat das einen massiven Vertrauensverlust dargestellt. Doch das Ausmaß habe ich erst viel später begriffen“, äußerte die Tochter vor Gericht. Die heute 22-jährige Studentin war erleichtert, dass ihr Vater die Übergriffe im Prozess gestanden hatte. „Das war das Einzige, worum es mir immer ging, dass er es zugibt“, sagte sie. (dapd)

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false