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Leserdebatte: Sollen Sexualstraftäter an den Pranger?

Der Neuköllner Stadtrat Falko Liecke fordert, Wohnbereiche von verurteilten Sexualstraftätern im Internet öffentlich zu machen. Eltern sollen Aufgrund dieser Informationen ihre Kinder besser beschützen können und Sexualtäter vor dem Rückfall bewahrt werden.

Der Fall des vermeintlich rückfällig gewordenen Sexualstraftäters Uwe K. beschäftigt seit mehreren Tagen die User im Forum. Vor allem die Frage nach einer Sicherheitsverwahrung für Sexualstraftäter steht hierbei im Vordergrund.

Im Zuge dieser Diskussion fordert nun der Neuköllner Gesundheitsstadtrat Falko Liecke, Wohnbereiche von Sexualtätern im Internet öffentlich zu machen. Liecke bezieht sich in seiner Forderung auf das in den USA seit 1994 bestehende Megan's Law. In diesem wird den Behörden der einzelnen Bundestaaten das Recht eingeräumt, Informationen über freigelassene Sexualstraftäter im Internet zu veröffentlichen. Welche Angaben preisgegeben werden, obliegt den Einzelstaaten, doch in den meisten Fällen werden ein Foto, Name des Täters, Art des Verbrechens und die gegenwärtige Adresse veröffentlicht.

Der Vorteil für die einzelnen Gemeinden besteht darin, Auskünfte darüber zu erhalten, ob in unmittelbarer Nähe verurteilte Sexualtäter wohnhaft sind. Auf diese Weise sollen Kinder vor Missbrauch geschützt werden. Die Folgen für die Straftäter sind mitunter schwerwiegend: Die Wohnungssuche gestaltet sich häufig problematisch, da Vermieter oftmals Sexualstraftätern keine Wohnungen vermieten. Diese sind daher gezwungen, in Wohnanhängern außerhalb von Gemeinden zu wohnen oder im schlimmsten Falle irgendwo im Freien. Des Weiteren ist ein geregeltes Leben nach dem Strafvollzug beinahe unmöglich, denn Polizei und Nachbarn übernehmen sozusagen die Totalüberwachung und hindern durch Ausgrenzung den Straftäter an einer erfolgreichen Resozialisierung.

Sollte ein entsprechendes Gesetz auch in Deutschland eingeführt werden, damit Sexualstraftätern durch gezielte Aufmerksamkeit der Bürger erst gar keine Gelegenheit gegeben wird, rückfällig zu werden? Oder sollten die Persönlichkeitsrechte und der Datenschutz so weit aufrecht erhalten werden, so dass sich ein entlassener Sexualstraftäter wieder erfolgreich in die Gesellschaft integrieren kann?

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Marcus Rossow

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