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Moabit: Polizei fasst junge Schläger aus der U-Bahn

Nach dem Angriff einer Gruppe von Kindern und Jugendlichen auf einen 20-Jährigen hat die Polizei alle Beteiligten gefasst. Die Tatverdächtigen sind zwischen elf und 14 Jahre alt.

Wie berichtet, war ein junger Mann am Dienstagabend grundlos von der Gruppe in der U-Bahn in Moabit verprügelt worden. Anschließend ging einer der Schläger mit einem Messer auf den jungen Mann los, der sich nur mit Pfefferspray aus der Situation retten konnte. Am Donnerstag hat die Polizei die letzten fünf Beteiligten aus der Schlägergruppe ermittelt und festgenommen. Auch die Waffe, mit welcher der 20-Jährige bedroht wurde, fanden die Ermittler. „Das Messer wurde in unmittelbarer Umgebung des Wohnortes eines Tatverdächtigen sichergestellt“, sagte ein Polizeisprecher. Welcher der Jungen das Messer gezogen hatte, ist aber weiterhin unklar.

Erschreckend ist nicht nur die Tat, sondern vor allem das Alter der Verdächtigen. Sechs der acht Jungen sind zwischen elf und 13 Jahre alt. Von den übrigen beiden 14-Jährigen ist einer dem Kommissariat für Jugendgewalt schon lange als Intensivtäter bekannt. Den zwei Jugendlichen steht nun ein Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung bevor. Die sechs Kinder sind jedoch nach dem Gesetz noch nicht strafmündig und mussten laufen gelassen werden. Das Verfahren wird von der Staatsanwaltschaft automatisch eingestellt.

„Die Justiz ist hier aber nicht machtlos“, sagte der Sprecher des Kammergerichts, Rüdiger Ernst, am Donnerstag. Seit einer Änderung der Gesetzgebung im Jahr 2008 könnten die Familiengerichte über die Eltern gezielt auf straffällige Kinder einwirken. In Fällen von gravierenden Straftaten, wie Körperverletzung, Raub oder Verstößen gegen des Betäubungsmittelgesetz informiert die Staatsanwaltschaft das Jugendamt und das Familiengericht. Dort kann ein Richter dann die Eltern und das Kind sofort zu einem Gespräch vorladen. „Es wird dann genau geprüft, ob die Eltern ihren sorgerechtlichen Pflichten ausreichend nachkommen“, sagte Ernst. Von der gemeinsamen Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining, bis hin zum Entzug des Sorgerechts gebe es eine ganze Palette von Maßnahmen, die die Richter verhängen können. Von 2008 bis 2009 hat eine eigens eingerichtete Arbeitsgruppe dafür gesorgt, dass die Zusammenarbeit zwischen Polizei, Jugendamt und Familiengerichten verbessert wurde. „Mit Erfolg“, betonte Ernst.

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