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Mordprozess: Neun Jahre Haft für Mord an einem Freund

Er handelte aus "Wut und Hass": Ein 20-Jähriger muss für neun Jahre ins Gefängnis, weil er seinen schlafenden Freund in dessen Wohnung ermordete.

Der arbeitslose Tiefbaufacharbeiter wurde zu einer Jugendstrafe von neun Jahren verurteilt. Das Berliner Landgericht sah es als erwiesen an, dass der 20-Jährige im Januar dieses Jahres über den Balkon in die Parterrewohnung des 21-Jährigen in Neukölln eingestiegen war und den Freund in heimtückischer Weise im Schlaf erstochen hatte. Dem Staatsanwalt zufolge handelte der Angeklagte aus "Wut und Hass".

Dem Gericht zufolge habe der Angeklagte mit "erheblicher Wucht" insgesamt sechsmal auf den Oberkörper des betrunkenen und fest schlafenden Opfers eingestochen. Der 21-Jährige starb an inneren Blutungen. Der 20-Jährige habe dabei "planerisch kalt" und mit "direktem Tötungsvorsatz" gehandelt. Er habe die "Arg- und Wehrlosigkeit" des Freundes, dessen Lebensgewohnheiten er kannte, bewusst ausgenutzt, hieß es. Das Gericht hielt den Angeklagten daher für "voll schuldfähig".

Eine Persönlichkeitsstörung habe zu der "erhöhten Kränkbarkeit" des Angeklagten geführt, hieß es. Weil er sich "ausgegrenzt, hintergangen und nicht akzeptiert fühlte", habe sich das freundschaftliche Verhältnis zum Opfer verschlechtert. Mit der S-Bahn war der 20-Jährige nachts von Bernau nach Britz gefahren, in die Wohnung eingestiegen und hatte dort gezielt "Unordnung" geschaffen, "um einen Einbruch vorzutäuschen". (mit ddp)

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