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Justiz: ''Neuköllner Modell'': Schneller urteilen

Seit 2008 wurde das „Neuköllner Modell“ in Berlin bei 220 Verfahren angewandt.

Jugendrichterin Kirsten Heisig zeigte sich ob der Bilanz zufrieden: Seit Januar 2008 sind in Berlin rund 220 Gerichtsverfahren durch das sogenannte „Neuköllner Modell“ beschleunigt worden. Damit wurden die Betreffenden schneller zur Verantwortung gezogen, potenzielle Täter abgeschreckt.

Die rechtliche Grundlage dafür bildet das sogenannte vereinfachte Jugendverfahren. „Voraussetzung dafür ist, dass die jungen Leute zwischen 14 und 18 sind und noch keine Jugendstrafe fällig geworden ist“, sagte Heisig während eines Gesprächsabends im Deutsch-Arabischen Zentrum Neukölln. Zudem müssten die Sachverhalte „einfach gelagert“ sein. Infrage kommen für das schnelle Vorgehen, das im Idealfall nur drei Wochen dauern soll, zum Beispiel Taten wie einfache Diebstähle, Körperverletzungen oder Beleidigungen. „Richter, Staatsanwaltschaft, Polizei und Jugendhilfe kommunizieren viel enger miteinander“, sagte Heisig, die das Modell initiiert hatte. Die Zahl jugendlicher Tatverdächtiger ist laut Polizeistatistik in ganz Berlin zurückgegangen.

Das Modell war 2008 in Neukölln gestartet worden; es wird auch in Lichtenberg, Pankow, Friedrichshain-Kreuzberg, Marzahn-Hellersdorf, Reinickendorf und Treptow-Köpenick angewendet. Die Ausdehnung auf ganz Berlin soll folgen. rni

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