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Neuruppin: Steinewerfer muss in die Psychiatrie

Ein 20-Jähriger aus Wittstock muss nach einem Steinwurf auf die Autobahn in die geschlossene Psychiatrie. Das Landgericht Neuruppin verurteilte ihn am Montag wegen vorsätzlichen gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr und ordnete die Einweisung in eine Klinik an.

Neuruppin - Eine Verurteilung wegen versuchten Mordes – wie sie die Staatsanwaltschaft gefordert hatte – lehnten die Richter ab. Dem jungen Mann war vorgeworfen worden, in zwei Fällen von einer Brücke Gegenstände auf eine Autobahn geworfen zu haben. In einem ersten Fall vom Mai 2007 traf der Gegenstand ein Auto, dessen Fahrer unverletzt blieb. Da der Fahrer am Montag nicht als Zeuge in dem Prozess erschien, wurde dieser Fall vom Verfahren abgetrennt. Das Urteil betrifft demnach den zweiten Fall vom Februar 2009. Dabei hatte ein faustgroßer Stein knapp ein Auto verfehlt.

Die Richter halten den Angeklagten für eingeschränkt schuldfähig. Der 20-Jährige sei eine emotional instabile Persönlichkeit. Der Steinwurf sei möglicherweise eine „affektive Kompensationshandlung“ nach einem Streit mit dem Vater gewesen. Es sei nicht festzustellen, dass der Mann in der Absicht gehandelt habe, jemanden zu treffen und zu töten. Der 20-Jährige wurde nach Jugendstrafrecht verurteilt. Er soll in der geschlossenen Psychiatrie therapiert werden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. ddp

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