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PKK-Propaganda: Berliner Verwaltungsgericht verbietet Kurdendemo

Das Berliner Verwaltungsgericht hat das Versammlungsverbot für die angemeldete Kurdendemonstration am Sonnabend bestätigt. Der Grund: Statt um kurdische Anliegen, gehe es eher um PKK-Propaganda.

Wie die Senatsinnenverwaltung am Mittwoch mitteilte, hat das Verwaltungsgericht bereits am Dienstag das Versammlungsverbot für die für den kommenden Sonnabend angemeldete Kurdendemonstration bestätigt. Angemeldet hatte die Veranstaltung die YEK-KOM e.V. (Föderation der kurdischen Vereine in Deutschland).
Die Demonstration stand unter dem Motto: „Demokratie stärken, PKK-Verbot aufheben, Freiheit für A. Öcalan und Frieden in Kurdistan“.
Das Verbot war von der amtierenden Polizeipräsidentin Margarete Koppers damit begründet worden, dass "nach den Erfahrungen der Vergangenheit nicht mit einer zulässigen Demonstration zu kurdischen Anliegen zu rechnen sei, sondern mit einem Missbrauch als Propagandaveranstaltung für die PKK", hieß es bei der Senatsinnenverwaltung. Das Verbot beziehe sich auch auf jede Art von Ersatzveranstaltungen in den Monaten November und Dezember im Land Berlin.

Der Gründungstag der PKK wird am 27. November von kurdischen Anhängern gefeiert.

Der noch amtierende Innensenator Ehrhart Körting (SPD) begrüße diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts Berlin, hieß es. "Ich bin froh, dass das Verwaltungsgericht diese Entscheidung des Polizeipräsidenten bestätigt hat. Propagandaveranstaltungen für terroristische Organisationen stehen nicht unter dem Schutz des Versammlungsrechts.“

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