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Potsdam: Gericht prüft Sicherungsverwahrung

Das Landgericht Potsdam prüft seit Montag die nachträgliche Sicherungsverwahrung für einen Sexualstraftäter. Der 43-Jährige hat seine Strafe von zehn Jahren Haft verbüßt. Die Potsdamer Staatsanwaltschaft hält ihn aber für so gefährlich, dass er weiterhin im Gefängnis bleiben soll.

Der gebürtige Thüringer hatte im Frühjahr 2000 eine 20-jährige Frau überfallen, gekidnappt, in einen Kofferraum gesperrt und später vergewaltigt. Dafür war er im November 2000 wegen erpresserischen Menschenraubs und Vergewaltigung zu zehn Jahren Haft verurteilt worden. Nun soll das Gericht darüber entscheiden, ob eine Sicherheitsverwahrung angemessen ist. Das Gericht hat zwei Verhandlungstage angesetzt und wird voraussichtlich am Donnerstag eine Entscheidung fällen.

Unterdessen beschäftigt das Thema auch die Politik. Die Opposition im Brandenburger Landtag verlangt eine Reform der ohnehin umstrittenen Sicherungsverwahrung. Die CDU-Fraktion fordert vor allem einen eigenen Hochsicherheitstrakt für die Straftäter. Justizminister Schöneburg (LINKE) weist diese Forderung jedoch als nicht finanzierbar und therapeutisch nicht sinnvoll zurück. Am Donnerstagabend findet dazu im Abgeordnetenhaus in Berlin eine Podiumsdiskussion unter anderem mit der Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) und dem brandenburgischen Justizminister Volkmar Schöneburg statt.

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die rechtliche Grundlage der Sicherheitsverwahrung bereits im Dezember 2009 in Frage gestellt. Das Gericht hatte entschieden, dass die Sicherungsverwahrung gegen einen 1986 verurteilten Schwerverbrecher aus Hessen nicht nachträglich hätte verlängert werden dürfen. In Brandenburg muss auf der Basis dieses Urteils im Oktober 2014 erstmals ein Sexualstraftäter entlassen werden.

dpa, dapd

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