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Prozess: Fahrschulinhaber wegen Urkundenfälschung verurteilt

Ein 48-jähriger Betreiber von vier Fahrschulen hat zugegeben, nach der Insolvenz der Betriebe unberechtigt Unterrichtsbescheinigungen ausgestellt zu haben.

Ein Fahrschulbetreiber ist am Dienstag vom Amtsgericht Tiergarten wegen Urkundenfälschung zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Der 48-jährige Mann wurde schuldig gesprochen, in Berlin-Mitte zwischen Dezember 2006 und November 2007 eine Fahrschule betrieben zu haben, obwohl er weder eine Fahrschul- noch Fahrlehrerlizenz besaß.

Dennoch hatte der Mann in 32 Fällen Bescheinigungen über die Mindeststundenanzahl am theoretischen Unterricht unterzeichnet, wobei er jeweils den Namen des eigentlich berechtigten Kollegen verwendete. Bei den amtlichen Prüfstellen dienen diese Zeugnisse als Nachweis für die geleisteten theoretischen Stunden.

Der 48-Jährige hatte in Berlin vier Fahrschulen betrieben. Seit der Insolvenz der Betriebe vor einem Jahr ist der Angeklagte arbeitslos. Vor Gericht gestand der Mann die Fälschung der Unterschrift auf den Dokumenten. Er sei unter Druck gewesen, da der Unterschriftsberechtigte an den Tagen nicht greifbar gewesen sei. Ursprünglich hatte er behauptet, mit Einwilligung seines abwesenden Geschäftsführers die Papiere mit dessen Namen unterschrieben zu haben. (ho/ddp)

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