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Prozess: Lebenslänglich für Mord an Wachmann

Aus dem Versuch eines Überfalls wurde ein heimtückischer Mord: Ein 22-Jähriger ist zu lebenslanger Haft verurteilt worden, weil dieser im vergangenen Winter einem Wachmann die Kehle durchgeschnitten hatte.

Nach der Ermordung eines Wachmanns bei einem Supermarktüberfall in Reinickendorf hat das Landgericht Berlin am Donnerstag den 22-jährigen Angeklagten zu lebenslanger Haft verurteilt.

Er wurde des Mordes aus Habgier und Heimtücke sowie des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Im Hinblick auf die Persönlichkeit des noch jungen Angeklagten fiel das Strafmaß bezüglich der Schwere der Schuld nicht noch höher aus.

Die Richter sahen es als erwiesen an, dass der Einzelhandelskaufmann im Dezember vorigen Jahres bei einem Raubüberfall auf seine frühere Arbeitsstätte in Konradshöhe einen 20-jährigen Wachmann durch mehrere Messerstiche getötet hatte, um die Tageseinnahmen zu erbeuten. Dabei habe er die Arg- und Wehrlosigkeit des Opfers ausgenutzt, hieß es.

"Hindernis auf dem Weg zur Beute

Auch der Filialleiter und ein Kassierer waren durch Messerstiche oder Nahschüsse aus einer Schreckschusswaffe zum Teil schwer verletzt worden. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag des Staatsanwalts.

Der Wachmann sei "gezielt ausgeschaltet" worden, weil er für den Angeklagten "ein Hindernis auf dem Weg zur Tatbeute war", hieß es in der Urteilsbegründung. Unter "bewusster Ausnutzung des Überraschungsmomentes" habe er dem Opfer die Kehle durchgeschnitten. Die Verteidigung hatte eine Tötungsabsicht verneint und lediglich fünf Jahre Haft wegen gefährlicher Körperverletzung und versuchten Raubes gefordert. In seinem Schlusswort hatte sich der 22-Jährige erstmals geäußert und gesagt, dass ihm "alles sehr leid tut". (pb/ddp)

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