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Prozess: Mai-Randale in Kreuzberg: Polizist belastet Schüler

Zwei junge Männer sind nach Krawallen am 1. Mai wegen versuchten Mordes angeklagt: Ein Polizist hat am Dienstag gegen sie ausgesagt. Er hatte aus zehn Meter Entfernung zugesehen, wie die beiden einen Brandsatz auf Beamte warfen. Dabei wurde eine unbeteiligte Frau lebensgefährlich verletzt.

Von Frank Jansen

Der Zeuge schilderte „eine Art Feuerschein“, einen „Feuerschweif“ und den Aufprall der Brandflasche. Außerdem belastete er die Angeklagten, für den „Molli-Wurf“ verantwortlich zu sein. Ein Polizist hat am Dienstag im Landgericht gegen Yunus K. (19) und Rigo B. (17), denen die Staatsanwaltschaft versuchten Mord bei den Krawallen am 1. Mai dieses Jahres vorwirft, ausgesagt. Er habe am Kottbusser Tor aus fünf bis zehn Metern Entfernung zunächst gesehen, wie die Angeklagten leicht vorgebeugt zusammenstanden, sagte der Beamte. Dann habe er zwischen den beiden den Feuerschein bemerkt. Anschließend soll Rigo B. den Brandsatz geschleudert haben. „Der Wurf sah ein bisschen missglückt aus, als ob die den schnell weghaben wollten“, sagte der Polizist. „Gleichzeitig mit dem Feuerschweif stand eine weibliche Person in Flammen“, die von Passanten gelöscht worden sei. Die Angeklagten seien in eine Menschenmenge reingelaufen, er selbst sei mit zwei weiteren Polizisten „hinterher“, sagte der Beamte. An der Reichenberger Straße „konnten wir die Personen ergreifen“.

Nach Ansicht der Verteidiger hat sich der Polizist geirrt. Doch der Beamte beteuerte, er könne eine Verwechslung ausschließen. Er habe die zwei Personen nach dem Wurf der Brandflasche nur für Sekunden nicht im Blick gehabt. Die Verteidigung hingegen glaubt, der Polizist ordne die Angeklagten fälschlich einer Gruppe von vier jungen Männern zu, die er nach einem vorangegangenen Wurf einer Brandflasche beobachtet hatte. Von diesen vier Männern, meint die Verteidigung, sei aufgrund der Fotos von Augenzeugen keiner mit den Angeklagten identisch. Die beiden Schüler hatten am ersten Prozesstag ihre Unschuld beteuert. Sie seien am 1. Mai zwar in der Nähe des Tatorts gewesen, hätten sich aber nicht an der Randale beteiligt.

Nach Ansicht der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft „schlicht die falschen Personen angeklagt“. Sie wirft Oberstaatsanwalt Ralph Knispel vor, er habe seine Objektivitätspflicht „in gravierender Weise verletzt“. Den Antrag der Anwältin von Rigo B., Ulrike Zecher, darauf hinzuwirken, dass Knispel in diesem Prozess abgelöst wird, wies die Jugendkammer aber am Dienstag ab. Es gebe keine Anhaltspunkte für die Annahme, Knispel würde die Grundsätze des fairen Verfahrens nicht beachten.

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