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Prozess: Mann für Tod der Freundin verurteilt

Offenbar durch heftige Schläge gegen den Kopf hat ein 47-Jähriger seine Freundin in Neukölln getötet. Dem bereits wegen Totschlag Vorbestraften ließ sich in dem Prozess vor dem Landgericht aber kein Vorsatz nachweisen.

Der Angeklagte wurde zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte im November 2006 seine Freundin in seiner Neuköllner Wohnung derart heftig gegen den Kopf geschlagen hatte, dass die 37-Jährige an den Folgen einer Hirnblutung starb.

Anhaltspunkte für eine vorsätzliche Tötung habe der Prozess nicht ergeben, hieß es im Urteil. Der Angeklagte, der wegen eines Tötungsdeliktes bereits vorbestraft ist, hatte ursprünglich wegen Totschlags vor Gericht gestanden. Er schwieg zwar im Prozess, äußerte sich aber in einem Brief zu den Vorwürfen. In dem Schreiben gab er an, der Frau lediglich eine "leichte Schelle" verpasst zu haben, damit sie zur Besinnung komme. Seinen Angaben zufolge hatte sich die Frau zuvor "die Haare in Büscheln" vom Kopf rissen.

Seine Behauptung, wonach die 37-Jährige im Verlauf des Abends beim Aufstehen vom Sofa "ungebremst" mit dem Gesicht auf den Fußboden gefallen sei, sah das Gericht als widerlegt an. Das Opfer habe keine "äußere Schädelverletzungen" gehabt, die bei einem solchen Sturz zu erwarten gewesen wären. Auch seien in der Wohnung keine Blutspuren gefunden worden. Das Gericht war der Überzeugung, dass der Angeklagte bereits Tage zuvor gegenüber seiner Freundin "handgreiflich" geworden war. (mit ddp)

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