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Polizei & Justiz: Rotlichtaffäre um den Alten Fritz

Bewährungsstrafe für einen Restaurator des Denkmalamtes wegen Korruption

Champagner liebte er genauso wie extravagante Autos und Besuche im Bordell: Ein ehemaliger Restaurator des Landesdenkmalamtes räumte gestern vor dem Amtsgericht Tiergarten Korruptionsvorwürfe ein. Er habe sich mehrfach zum Essen einladen lassen, sagte Heinz S., ein hagerer Mann von 58 Jahren. Der Unternehmer, von dem er sich in den Jahren 1998 und 1999 in gehobene Restaurants einladen ließ, habe ihm auch zwei Fahrzeuge zur Nutzung überlassen - einen BMW Cabrio und einen BMW Z 3. Fünf Mal sei er auf Kosten des Unternehmers im Bordell gewesen. Als „Rotlichtaffäre um den Alten Fritz“ wurde der Fall bekannt. Die Anklage war zunächst auch davon ausgegangen, dass der einstige Amtsrestaurator bei der Sanierung des Reiterstandbilds von Friedrich II. am Boulevard Unter den Linden Rechnungen für eine Dokumentation der Arbeiten in Höhe von 45 000 Euro akzeptierte, die keinen tatsächlichen Leistungen entsprochen habe. Dieser Vorwurf wurde im Prozess jedoch eingestellt.

Wenig schmeichelhaft war für Heinz S. die Aussage eines mitangeklagten Bildhauers, der ihm 1500 Euro Mietkaution vorgeschossen und mit dem er eine Schwindelei bei der Auftragsvergabe Zeughaus geplant hatte. S. sei in der Szene bekannt gewesen als „einer, der die Hand aufhält“. Der 45-jährige Andreas F. erinnerte sich an einen Vorfall im Sommer 1998 in einem Restaurant. „S., ich und ein Unternehmer saßen zusammen“, sagte der Bildhauer. Der Unternehmer habe erklärt, er müsse Heinz S. „wieder mal einen Punkt geben“ und ihm unter dem Tisch 2000 Euro zugesteckt.

Heinz S., heute als Hilfsarbeiter in Münster tätig, hat laut seinem Geständnis zwischen 1996 und 2000 knapp 7000 Euro in bar sowie zahlreiche Einladungen angenommen. Das Gericht sprach ihn der Vorteilsannahme schuldig und verhängte 15 Monate Haft auf Bewährung. Gegen F., der die Ermittlungen ins Rollen gebracht hatte, erging eine Geldstrafe von 600 Euro wegen Vorteilsgewährung. K.G.

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