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Stadtautobahn Berlin-Wilmersdorf: Kaputte Scheibe auf der A100: Diesmal war es ein Kleinkind

Erneut ist die Frontscheibe eines Autos während der Fahrt auf der Stadtautobahn getroffen worden. Doch bei dem Fall am Montag handelt es sich nicht um ein Tötungsdelikt: Diesmal hat laut Polizei ein Kleinkind eine Eichel oder Kastanie von der Brücke geworfen.

Entwarnung gab die Polizei für den jüngsten Fall am Montag, bei dem gegen 16 Uhr die Frontscheibe eines Peugeot auf der Stadtautobahn "minimal beschädigt worden ist", wie ein Polizeisprecher sagte. Nach derzeitigen Erkenntnissen war das Auto, in dem eine Familie saß, auf der A100 unterwegs, als von der Fußgängerbrücke am Wangenheimer Steg ein Gegenstand auf die Vorderscheibe flog. Dabei soll es sich um ein kleines Kind gehandelt haben, das "eine Eichel oder eine Kastanie heruntergeworfen hat", sagte der Sprecher. Der Schaden minimal, "es gab eine kleine Abplatzung von zwei Zentimetern an der Scheibe", hieß es. Da hier offensichtlich keine Tötungsabsicht vorliegt, ermittelt auch nicht die Mordkommission. Anders als in zwei vorangegangenen Fällen in der vorigen Woche. Am 8. Oktober wurde eine Mitsubishi-Fahrerin gegen 19.30 Uhr auf der A100 von der Fußgängerbrücke an der Charlottenburger Dresselstraße mit Steinen beworfen. Die Windschutzscheibe ging zu Bruch. Weil hier eine Tötungsabsicht unterstellt werden kann, hat die Mordkommission den Fall übernommen. Doch eine Spur zu dem mutmaßlichen Werfer gibt es noch nicht. Nur einen Tag später warfen Unbekannte Pflastersteine von der Paulsborner Brücke in Halensee und trafen mehrere Fahrzeuge. Die Autos wurden beschädigt, Menschen wurden nicht verletzt. Auch hier ermittelt die Mordkommission. Bei dem Schaden am Sonntag in Schöneberg geht die Polizei allerdings von einem Unfall aus. Hier hatte sich ein Autofahrer aus Schöneberg bei der Polizei gemeldet und berichtet, dass seine Vorderscheibe auf der A100 nahe dem Innsbrucker Platz beschädigt wurde. Doch nach jetzigen Erkenntnissen hat offenbar ein aufgewirbelter Stein die Scheibe getroffen und ebenfalls nur minimal beschädigt. Daher ist dies ebenfall kein Fall für die Mordkommission.

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