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Urteil: Acht Jahre Haft für Vergewaltiger

Ein 56-jähriger Sextäter aus Neukölln muss für acht Jahre in Haft. Zusätzlich wurde die Sicherungsverwahrung angeordnet, da der Mann Missbrauchstaten sogar im offenen Vollzug beging.

Wegen Vergewaltigung und schweren sexuellen Missbrauchs von mehreren Mädchen ist ein 56-jähriger Mann vom Berliner Landgericht zu acht Jahren Haft verurteilt worden. Nach Angaben einer Justizsprecherin vom Freitag wurde zugleich die Sicherungsverwahrung gegen den vorbestraften Mann verhängt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte zwischen 1996 und Juli vorigen Jahres in seiner Wohnung in Neukölln vier Minderjährige wiederholt sexuell missbraucht und teilweise dazu unter Drogen gesetzt hatte. Das jüngste Opfer war erst dreieinhalb Jahre alt, als die Übergriffe begannen. Die anderen drei Mädchen waren anfangs zehn und elf Jahre.

In einigen Fällen hatte der Angeklagte die sexuellen Handlungen mit einer Videokamera aufgenommen oder mit dem Handy Fotos gemacht. Bei seiner Festnahme im Juli 2009 wurden vier DVD mit zahlreichen kinderpornografischen Bilddateien gefunden. Der 56-Jährige ist wegen sexueller Nötigung und Körperverletzung vorbestraft.

Das Gericht bescheinigte ihm einen Hang zu derartigen Taten, womit er für die Allgemeinheit gefährlich sei. Es verwies darauf, dass der 56-Jährige nach dem Scheitern seiner Ehe „sexuelle Beziehungen zu sehr kleinen Kindern aufgenommen hatte“. Wenn der Angeklagte nicht grundsätzlich seine Einstellung zu den Taten ändere, bestehe die Befürchtung, dass er wieder straffällig werde, hieß es im Urteil. Er habe in der Vergangenheit keine Bewährungsauflage durchgehalten und einige der Missbrauchstaten sogar im offenen Vollzug begangen. Vor Gericht hatte der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt. (ho/ddp)

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