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Urteil: Bewährungsstrafe für Bandidos-Mitglied

Ein führendes Mitglied der Bandidos ist vom Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr Haft auf Bewährung verurteilt worden. Im Februar waren zwei Hells-Angels-Rocker vor dem neuen Vereinshaus in Spandau mit Baseballschläger und Machete überfallen worden.

Der 24-jährige Vizepräsident eines von vier Ortsgruppen (Chapter) der Berliner Bandidos wurde der psychischen Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung schuldig gesprochen. Der Angeklagte habe sich zwar an dem Angriff nicht beteiligt. Mit seiner Anwesenheit am Tatort habe er die beiden Mittäter aber bewusst unterstützt, hieß es im Urteil.

Ein 23-jähriger Angeklagter wurde aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Ihm konnte das Gericht nicht nachweisen, dass er zum Tatzeitpunkt am Ort des Geschehens war. Ebenfalls nicht ermittelt werden konnte die Identität eines weiteren Schlägers.

Beide Angeklagte waren ursprünglich wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Eine Mittäterschaft am Überfall konnte den Rockern letztlich nicht nachgewiesen werden. Das Gericht war jedoch überzeugt, dass der 24-jährige Angeklagte bei der Tat dabei war und daher mit seiner "Anwesenheit die eigentlichen Täter bewusst unterstützte". Aufgrund seiner Position habe er eine "erhebliche Vorbildfunktion" gehabt, hieß es.

"Besonders feige und brutal"

Aus Sicht des Gerichts war die Tat "besonders feige und brutal". Am 27. Februar dieses Jahres waren zwei Hells Angels-Rocker vor dem neuen Vereinshaus in Spandau zusammengeschlagen worden. Mit Baseballschläger und Machete waren die Männer auf die verfeindeten Rocker losgegangen, als diese nach Mitternacht das Clubhaus verließen und in ihr Auto steigen wollten. Ein 42-Jähriger hatte dabei einen Bruch sowie eine tiefe Schnittverletzung am linken Unterarm erlitten und musste ins Krankenhaus gebracht werden. Das zweite Opfer war mit einem Holzknüppel verprügelt worden und hatte zahlreiche Prellungen an Arm und Bein erlitten. Bei dem Schwerverletzten handelt es sich nach Aussage eines Polizeibeamten um den Vizepräsidenten der Hells Angels.

Vor Gericht hatte sich nur der 24-jährige Angeklagte zu den Vorwürfen geäußert. In einer Erklärung seines Verteidigers gab der Rocker zu, mit seiner Anwesenheit "die Mittäter in der Tat bestärkt und unterstützt" zu haben. Namen nannte er jedoch nicht. Seinen Angaben nach war er mit zwei Personen, die den Bandidos nahe stünden, auf dem Weg zu ihrem Vereinslokal gewesen, als die Mitfahrer gesagt hätten, sie wollten kurz beim Clubhaus der Hells Angels vorbeifahren, um denen "eine Abreibung zu verpassen". "Es hätte in meiner Macht gestanden, sie daran zu hindern", räumte der 24-jährige Türke ein.

Der Staatsanwalt kritisierte, dass beide Opfer "überhaupt kein Interesse an der Aufklärung der Tat und einer Strafverfolgung der Täter" gezeigt und sogar Blutspuren am Tatort beseitigt hätten. "Hier hat sich eine Subkultur gebildet, die meint, sich nicht an Regeln halten zu müssen", sagte der Staatsanwalt. Der mangelnde Aufklärungswille der verletzten Rocker wurde sogar strafmildernd gesehen. Mit dem Urteil folgt das Gericht im Wesentlichen den Anträgen von Staatsanwalt und Verteidigern. (ddp)

Beatrix Boldt

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