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Fixie-Fahrrad

© Kai-Uwe Heinrich

Urteil: Fixie-Fahrräder nicht verkehrssicher

Polizisten dürfen so genannte Fixie-Fahrräder aufgrund mangelnder Verkehrssicherheit sicherstellen. Ein Fahrrad, das nicht über zwei voneinander unabhängigen Bremsen verfüge, könne aus Gründen der Gefahrenabwehr sichergestellt werden.

Das Verwaltungsgericht Berlin hat so genannte Fixie-Fahrräder als nicht verkehrssicher eingestuft. Mit der am Montag veröffentlichten Entscheidung gaben die Richter der Polizei grünes Licht, solche Fahrräder im Einzelfall sicherzustellen. Die aus dem Bahnradsport stammenden Fixie-Räder (fixed gear bikes) haben eine starre Hinterradnabe ohne Gangschaltung oder Freilauf. Auch eine Hand- und Rücktrittsbremse fehlen.

Die Polizei hatte den Kläger im Juli 2009 mit so einem Rad im normalen Straßenverkehr erwischt und ihm angedroht, es beim nächsten Mal einzuziehen. Drei Monate später war es soweit. Der Mann machte geltend, die starre Nabe sei mit einer Bremse vergleichbar. Die Geschwindigkeit lasse sich über die Trittfrequenz regulieren. Dadurch werde der Fahrer gerade zu vorausschauender und vorsichtiger Fahrweise angehalten.

Dem folgte die Kammer nicht. Ein Rad ohne zwei voneinander unabhängige Bremsen sei nicht verkehrssicher und könne deshalb zur Gefahrenabwehr sichergestellt werden, befanden die Richter. (Az: VG 1K 927.09 -) (dpa/ddp)

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