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Urteil: Gefängnisstrafe für Misshandlung von Freundin

Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Landgericht Berlin am Donnerstag einen 40-jährigen Mann zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er hatte seine Freundin mit einem Duschschlauch bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Lebensgefährtin zwischen Juni 2007 und Juni 2008 wiederholt schwer misshandelte. Dabei schlug er die Frau und verletzte sie mit einem Dolch am Oberschenkel.

Im Juni dieses Jahres hatte er die 36-Jährige in ihrer Wohnung in Weißensee mit einem Duschschlauch bis zur Bewusstlosigkeit gedrosselt und ihr 16 Ohrringe ausgerissen, weil sie ihm keine Zigarette gab. Erst als die Polizei die Wohnungstür aufbrach, ließ der Mann von seiner Partnerin ab. Die Frau überlebte schwer verletzt.

Im Prozess gestand der wegen Gewalttätigkeiten vorbestrafte Mann die Taten. Das Gericht war überzeugt, dass der Angeklagte bei allen Fällen betrunken und seine Steuerungsfähigkeit daher erheblich vermindert war. Entgegen der Anklage wurde er nicht wegen versuchter Tötung bestraft. Es sei nicht zu klären, wie lange der Angeklagte seine Lebensgefährtin gewürgt habe, hieß es. Das Gericht ging zudem davon aus, dass der 40-Jährige freiwillig von seinem Vorhaben abließ. In seinem letzten Wort vor Gericht hatte er beteuert, er habe seine Lebensgefährtin nicht umbringen wollen. Wegen seiner Alkoholprobleme wurde der Angeklagte vom Gericht in eine Entziehungsanstalt eingewiesen. (imo/ddp)

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