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Urteil: Haftstrafe für Messerangriff vor Kreuzberger Bar

Nach einer Messerattacke auf einen Passanten in Kreuzberg ist ein Mann zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt worden. Im Prozess hatte der Angeklagte den Messerstich zwar eingestanden, sich aber auf Erinnerungslücken berufen.

Das Berliner Landgericht verurteilte ein Mann nach einer Messerattacke auf einen Passanten in Kreuzberg zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten. Das Gericht befand den 29-Jährigen am Montag des versuchten Totschlags und der gefährlichen Körperverletzung für schuldig. Nach Auffassung des Gerichts hat er im September vergangenen Jahres einen unbeteiligten Passanten auf der Straße niedergestochen. Das Opfer erlitt einen Stich ins Herz und konnte nur durch eine Notoperation gerettet werden.

Der Tat voran ging ein Streit in einer Kreuzberger Bar. Dem Gericht zufolge hatte der 29-Jährige in dem Lokal einen anderen Bargast auf der Toilette versehentlich berührt, wodurch sich der Mann provoziert fühlte und auf den Angeklagten einschlug. Nach der Auseinandersetzung in der Bar war der Angeklagte auf die Straße gelaufen und hatte seinen Widersacher gesucht. Als er diesen sah, soll er „ohne Vorwarnung“ auf das Opfer zugegangen und diesem in die linke Brustseite gestochen haben.

Im Prozess hatte der berufslose Angeklagte den Messerstich zwar eingestanden, sich aber aufgrund seines Alkoholkonsums auf Erinnerungslücken berufen. Das Gericht ging von einer erheblich eingeschränkten Steuerungsfähigkeit des bislang unbestraften Angeklagten aus. (dapd)

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