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Urteil: Haftstrafe für Todesfahrt

Betrunkener verursachte schweren Auffahrunfall

Berlin - Auf der Flucht vor der Polizei rammte der Angeklagte mit mindestens 85 Stundenkilometern einen Golf. Es war das letzte Auto in einer Reihe vor einer roten Ampel. „Ein Chaos, ein Trümmerfeld“, erinnerte sich ein Zeuge. Die Beifahrerin im Golf, eine 27-jährige Frau aus Niedersachsen, wurde tödlich am Kopf verletzt.

Der Audi-Fahrer hatte eine gesperrte Fahrspur benutzt. Deshalb sollte er einer Polizei-Streife folgen. Wilhelm B. aber gab Gas. Weil er angetrunken war und Angst um seinen Führerschein hatte. „Er kam von hinten angeschossen“, sagte ein Zeuge. Der 23-jährige B. verursachte an der Autobahnausfahrt Waidmannsluster Damm einen Auffahrunfall mit einem Todesopfer und sechs Verletzten. Dennoch hoffte er gestern auf eine Bewährungsstrafe. Doch dafür sah das Verkehrsgericht keinen Raum.

Zwei Jahre und drei Monate Haft. Wilhelm B., ein Abrissunternehmer aus Hamburg, saß wie versteinert auf der Anklagebank. Prozesse gegen Autofahrer wegen fahrlässiger Tötung enden eher selten mit einer Gefängnisstrafe. Wilhelm B., der bereits zweimal mit Fahrverboten konfrontiert war, hatte ein Geständnis abgelegt und über seinen Anwalt sein „tiefstes Bedauern“ ausdrücken lassen. Er wird Berufung einlegen.

Der Audi-Fahrer hatte mit drei Freunden einen Kollegen in Berlin besucht. Sie tranken Wodka und fanden kein Ende. Er schlief seinen Rausch nicht aus, zechte auch am Morgen des 28. Februar weiter. „Dann rief meine Frau an, sprach von Scheidung“, sagte der Angeklagte. Da habe er sich ins Auto gesetzt, um nach Hause zu fahren. „Ich weiß nicht, was mir auf der Autobahn durch den Kopf ging.“ Sein Anwalt argumentierte, der stark angetrunkene B. habe den Straßenverkehr fahrlässig gefährdet. Für das Gerichts aber lag Vorsatz vor: „Spätestens, als er der Polizei folgen sollte.“ K.G.

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