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180 Mal passierten Unfälle mit Rotfahrern, zehn davon ebenfalls nach mehr als einer Rotsekunde.

© dpa/ Silas Stein

Verkehrsverstöße in Berlin: Rund 23.000 Verfahren gegen Radfahrer eingeleitet

Rotfahrer, Handysünder, Geisterfahrer: Gut 23.000 Verfahren wurden 2016 gegen Radfahrer eingeleitet - bei fast vier Millionen Verkehrsverstößen insgesamt.

Statistisch gesehen wird jeder Berliner pro Jahr mindestens einmal als Sünder im Straßenverkehr aktenkundig. Fast drei Viertel der knapp vier Millionen Verstöße des vergangenen Jahres betreffen Falschparken. Bleiben mehr als eine Million eingeleitete Verfahren wegen anderer Verstöße. 23.195, also gut zwei Prozent davon, wurden gegen Radfahrer eingeleitet, zu deren Fehlverhalten der FDP-Abgeordnete Marcel Luthe den Senat befragt hat.

Demnach wurden im vergangenen Jahr 4800 Verfahren eingeleitet, weil Radfahrer auf Gehwegen oder in für sie gesperrten Fußgängerzonen unterwegs waren. Fast 9000 wurden an roten Ampeln erwischt. In mehr als 3100 dieser Fälle war schon länger als eine Sekunde Rot. 180 Mal passierten Unfälle mit Rotfahrern, zehn davon ebenfalls nach mehr als einer Rotsekunde.

Als Geisterfahrer auf beschilderten Radwegen handelten sich 600 Radler ein Verfahren ein, 42 fuhren in falscher Richtung durch Einbahnstraßen. Dieses Delikt ist von Jahr zu Jahr stark rückläufig, was an der weitgehenden Freigabe der Berliner Einbahnstraßen für gegenläufigen Radverkehr liegen dürfte. Allerdings ist auch die Gesamtzahl der Verfahren gegen Radfahrer rückläufig: Im Jahr 2014 waren es noch mehr als 33.000 erfasste Ordnungswidrigkeiten, also rund 10.000 mehr als im vergangenen Jahr.

1705 Radfahrer verstießen gegen das Verbot der Handynutzung am Lenker

439 Radfahrer wurden im vergangenen Jahr angehalten, weil sie vorhandene Radwege nicht benutzten. Wobei sich dieser Verstoß nur auf die mit blauem Schild ausgewiesenen Radwege bezieht. Alle anderen – inzwischen fast 90 Prozent der baulich angelegten – müssen seit 1998 nicht mehr benutzt werden, was laut einer Studie der Unfallforschung der Versicherer allerdings nur einer Minderheit der Verkehrsteilnehmer bewusst ist.

Wegen Fehlern beim Linksabbiegen wurden 27 Radler angezeigt; weitere 56, weil sie freihändig fuhren, 14 wegen nicht korrekt transportierter Kinder, 54 wegen verstöpselter Ohren. 1705 verstießen gegen das Verbot der Handynutzung am Lenker, 120 gegen die Anweisungen von Polizisten, die etwa den Verkehr regelten oder kontrollierten. 262 wurden ohne Licht erwischt, in zwölf Fällen krachte es deswegen. Und sechs Radler schnitten Fußgänger an Zebrastreifen.

Unfälle zwischen Radfahrern und Fußgängern gab es 420, was einen Rückgang gegenüber den Vorjahren bedeutet. Die meisten dieser Unfälle wurden von den Fußgängern verursacht.

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