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Warnstreiks: Gericht pfeift Berliner Polizeipräsidenten zurück

Das Berliner Arbeitsgericht hat den Anordnungen von Polizeipräsident Dieter Glietsch Einhalt geboten. Er wollte die Beschäftigen durch Notdienste daran hindern, an den Warnstreiks teilzunehmen.

Das Arbeitsgericht Berlin hat eine einstweilige Verfügung erlassen, nach der Polizeipräsident Dieter Glietsch Beschäftigte nicht zu Notdiensten verdonnern darf, um sie an einer Beteiligung an den Warnstreiks im öffentlichen Dienst zu hindern. Die Deutsche Polizeigewerkschaft im dbb Beamtenbund und Tarifunion hatte sich mit einem Antrag beim Arbeitsgericht dagegen zur Wehr gesetzt.

Glietsch darf laut der Verfügung "streikbereite und streikwillige Arbeitnehmer" nicht zum Beispiel für den Gefangenenbewachungsdienst und den Objektschutz heranziehen. Außerdem muss er die bereits erteilten Anordnungen zu Notdiensten wieder zurücknehmen.

Als die GdP am Montag zu einem 24-stündigen Warnstreik beim zentralen Objektschutz und in den Gefangenensammelstellen der Polizei aufgerufen hatte, ordnete Glietsch an, vier der sechs Gefangenensammelstellen während des Warnstreiks zu schließen und die Angestellten der geöffneten Einrichtungen und des Objektschutzes zum Dienst zu verpflichten.

Das Gericht hatte am Tag zuvor in einem Verfügungsverfahren der Gewerkschaft der Polizei (GdP) den Erlass einer ähnlich gelagerten einstweiligen Verfügung abgelehnt. Bei der Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg einigten sich GdP und Polizeipräsident am Dienstag auf einen Vergleich. Beide Seiten verpflichteten sich dazu, über einen Notdienstplan zu verhandeln. (imo)

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