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Zollschmuggel: Kaviar im Wert von 34.500 Euro beschlagnahmt

Bei einer Fahrzeugkontrolle haben Zollfahnder 34,5 Kilogramm russischen Kaviar beschlagnahmt. Der Fahrer hatte versucht die Fracht illegal einzuführen. Ohne Genehmigung ist lediglich die Mitnahme einer Höchstmenge von 250 Gramm erlaubt.

Zollfahnder haben bei einer Fahrzeugkontrolle auf der Autobahn 12 bei Frankfurt (Oder) 34,5 Kilogramm russischen Kaviar beschlagnahmt. Ein 45-jähriger Deutscher polnischer Abstammung habe versucht, die Fracht mit einem geschätzten Verkaufswert von 34.500 Euro nach Deutschland zu schmuggeln, teilte ein Sprecher des Zollfahndungsamtes Berlin-Brandenburg mit. Die Kaviardosen befanden sich den Angaben zufolge in einem Pappkarton und wurden trotz hochsommerlicher Witterung lediglich mit einfachen Kühlakkus gekühlt.

Einfuhr nur mit Sondergenehmigung erlaubt

Das Zollfahndungsamt leitete gegen den Mann ein Steuerstrafverfahren ein und ermittelt wegen des Verdachtes des Verstoßes gegen das Bundesnaturschutzgesetz. Der Stör als Kaviarlieferant gehört zu den geschützten Arten. Deshalb dürfen dessen Eier nur mit artenschutzrechtlichen Genehmigungen aus- und eingeführt werden.

Ohne Genehmigung darf nur eine Höchstmenge von 250 Gramm zum persönlichen Gebrauch mitgebracht werden. Wer diese Freimenge überschreitet, macht sich strafbar. 2005 beschlagnahmte das Zollfahndungsamt insgesamt 110 Kilogramm Kaviar, 2006 waren es 55 Kilogramm. (mit ddp)

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