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Juristische Aufarbeitung. Anfang Februar wurde die Liebig 14 geräumt. Foto: dapd

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Berlin: Randale um die Liebig 14: Freispruch in Sicht

Angeklagter im zweiten Prozess bestreitet Vorwurf

Die Polizistin wirkte überzeugt. „Ich habe gesehen, wie er ausholte und die Flasche in Richtung der vor ihm stehenden Beamten warf“, sagte die 21-Jährige. Doch überzeugen konnte die Hauptbelastungszeugin im zweiten Prozess um Ausschreitungen im Zusammenhang mit der Räumung des besetzten Hauses Liebigstraße 14 bislang nicht. Sie schwieg auf mehrere Fragen der Richterin. Zuvor hatte der 23-jährige Angeklagte den Vorwurf der versuchten gefährlichen Körperverletzung bestritten.

Nach einer Demonstration einige Tage vor der Räumung des linksalternativen Wohnprojektes war der Mann aus Wedding festgenommen worden. Er soll sich in der Georgenstraße in Mitte als Randalierer aufgeführt haben. „Er gestikulierte mit einer Flasche in der Hand“, sagte die Polizistin. Sie habe dann beobachtet, wie er ausholte, die Flasche dann knapp an einem Beamten vorbei auf die Straße flog. Bei der Frage, wie es zur Festnahme kam, blieb sie pauschal: „Ich trug es an uniformierte Kräfte.“ Wie und wann das geschah, wollte sie nicht preisgeben.

Die Polizei hatte das besetzte Haus in Friedrichshain Anfang Februar mit einem Großaufgebot geräumt. Fast 2500 Beamte waren im Einsatz. Bei Kundgebungen gegen die Räumung hinterließen Randalierer eine Schneise der Zerstörung. Mehr als 80 Verdächtige wurden vorläufig festgenommen. Schnell lagen die ersten Anklagen vor – ein deutliches Signal an die linksextreme Szene, dass solche Krawalle konsequent verfolgt werden.

Nur sieben Wochen vergingen bis zum ersten Prozess. Ein 36-jähriger Brite saß als mutmaßlicher Steinewerfer auf der Anklagebank. Wegen Fluchtgefahr war er als einziger der Verdächtigen in Untersuchungshaft gekommen. Die Angaben der Zeugen waren widersprüchlich. Zweifel seien geblieben, urteilte das Gericht und sprach den Briten frei. Es wurden aber 600 Euro Strafe verhängt, weil er sich bei der Festnahme gewehrt hatte. Vom Ankläger waren dagegen 15 Monate Haft als „deutliche Strafe auch zur Abschreckung“ verlangt worden.

Nun stehen die Zeichen erneut auf Freispruch. Die Polizistin soll sich bis zur Fortsetzung am 5. Mai über den Umfang ihrer Aussagegenehmigung informieren. Aus Sicht der Richterin jedenfalls zielten die Fragen, die von der Zeugin nicht beantwortet wurden, keinesfalls auf „geheime Einsatztaktiken“. Kerstin Gehrke

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