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Unterricht in Berlin.

© dpa

Bildung: Kürzungen bei Berlins freien Schulen wohl vertagt

Die zwischen SPD und CDU strittige Kürzung bei freien Schulen wird offenbar vertagt. Der Senat will mit dem umstrittenen Einschnitt rund acht Millionen Euro sparen.

Am Dienstag sollte die umstrittene Schulkürzung im Senat behandelt werden. „Ich gehe davon aus, dass das Thema angehalten wird“, sagte CDU-Bildungsexperte Stefan Schlede. Es könne nicht sein, dass bewährten freien Trägern in den ersten Jahren die Zuschüsse für Schulneugründungen gestrichen würden, wie es die Vorlage der SPD-geführten Bildungsverwaltung vorsehe. Aus Senatskreisen hieß es am Sonntag, die CDU sehe den „unabgestimmten“ Vorstoß als „unfreundlichen Akt“ an.

Die Bildungsverwaltung begründet die von ihr gewünschten Einschnitte damit, dass es angesichts eines zehnprozentigen Anteils von Schülern in freier Trägerschaft keiner weiteren Anreize für Schulneugründungen bedürfe. Deshalb könne man die rund acht Millionen Euro sparen, die zurzeit pro Jahr für Anschubfinanzierung ausgegeben werden.

Die Bildungsverwaltung vermutet, dass viele Schulen nur formal unter das Dach eines bewährten Trägers schlüpften, um an staatliche Zuschüsse zu kommen. Besonderen Argwohn hat die Evangelische Schulstiftung auf sich gezogen, die es etlichen Elterninitiativen ermöglichte, die Gelder zu bekommen. Außerdem gibt es Planungen für weiterführende evangelische Schulen in Pankow und Lichtenberg. Hier fehlen noch Räumlichkeiten. Wegen des Vertrauensschutzes für Projekte, die bereits kurz vor der Genehmigung stehen, will die Bildungsverwaltung eine Übergangsfrist bis zum Schuljahr 2014/15 gewähren.

Anders als das Thema freie Schulen sind die übrigen Schulgesetzesänderungen, die ebenfalls am Dienstag auf der Tagesordnung des Senats stehen sollten, unstrittig. Dazu gehört etwa die Erleichterung von einjährigen Auslandsaufenthalten in der zehnten Klasse: Diesen Schülern soll die Prüfung zum Mittleren Schulabschluss erlassen werden. Stattdessen soll es für sie ein Probehalbjahr in der elften Klasse geben. Außerdem ist geplant, dass Schulen entscheiden können, die Schulanfangsphase auf drei Jahre auszudehnen. Die Bildungsverwaltung erhofft sich davon, dass dann weniger Schüler als bisher eine Klasse wiederholen müssen: Die Lehrer könnten nach der dritten Klasse besser beurteilen als nach der zweiten, ob ein Kind soweit sei, in die nächste Klassenstufe aufzurücken.

Ebenfalls unstrittig ist, dass Eltern künftig ein Bußgeld droht, wenn sie ihr Kind nicht zum Sprachtest bringen. Von diesem Test hängt es ab, ob es vor der Einschulung einen Deutschkurs belegen muss. Weitere Gesetzesänderungen betreffen den Vorrang von Geschwisterkindern beim Besuch der weiterführenden Schule und das verpflichtende Beratungsgespräch, wenn Kinder mit schlechten Noten aufs Gymnasium wollen.

Und dann soll es noch einen weiteren – bereits bekannten – Einschnitt bei freien Trägern geben: Die staatliche Anerkennung für Ergänzungsschulen soll es künftig frühestens nach zwei Jahren geben.

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