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© Mike Wolff

Bildunsgreform: "Die Fortbildungen sind in vollem Gang"

Tagesspiegel-Leser haben geschrieben, was ihnen bei der Reform unklar ist. Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) gibt hier Auskunft.

Nicht alle Mensen der Sekundarschulen werden bis zum Sommer fertig sein. Wie kann die Essensversorgung für die Siebtklässler dann organisiert werden?

Zum ersten Mal in der Geschichte der Berliner Schulen gibt es im Bereich der Sekundarstufe I überhaupt verbindliche Pläne für Essensbereiche und Küchen. Darüber hinaus wird es auch zusätzliche Gruppenräume sowie zusätzliche Lehrerarbeitsräume geben. Der wesentliche Teil davon wird bis 2011 fertig sein. Sofern einzelne Standorte zu diesem Zeitpunkt noch nicht über die vollständige Ausstattung für den Ganztagsbetrieb verfügen, müssen für die Anfangsjahrgänge vorläufige Lösungen gefunden werden.

Wo gibt es Informationen, welche Sekundarschulen mit welchen Schwerpunkten die Bezirke anbieten?

Eltern und Kinder bekommen Informationen in den Grundschulen und in den zukünftigen Sekundarschulen etwa an den Tagen der Offenen Tür. Eine Zeitungsbeilage wurde über die Schulen auch an alle Eltern verteilt und ist im Netz unter www.berlinerschule.de abrufbar. Bezirke geben außerdem eigene Broschüren heraus.

Welche Kinder kommen ins Losverfahren? Brauchen diese Kinder eine Empfehlung für das Gymnasium oder kann sich jedes Kind bewerben?

In Berlin wird seit langem gelost. Das neue Losverfahren gilt ab 2011 bei übernachgefragten Schulen. Dabei haben alle Kinder, die nicht zu den 60 Prozent der ausgewählten Schüler gehören, die Chance, noch einen Platz an der gewünschten Schule zu bekommen – unabhängig von der Förderprognose. Hier entscheidet das Wahlverhalten der Eltern.

Was bedeutet es, dass zehn Prozent der Plätze für Härtefälle vorbehalten sind?

Ein Härtefall besteht, so die Verordnung, „wenn durch besondere Situationen außergewöhnliche Belastungen entstehen würden, die den Besuch einer anderen als der gewünschten Schule unzumutbar erscheinen lassen“ – es geht zum Beispiel um Geschwisterkinder.

Ab 2011 entscheiden die Schulen über 60 Prozent der Plätze selbst. Geschieht dies nach eigenem Ermessen der Schulen oder gibt es dafür festgelegte Kriterien?

Selbstverständlich gibt es dafür eine Grundlage im Schulgesetz. Bei den Entscheidungen wird keine Willkür herrschen. Eine Expertengruppe, in der auch Schulleiter saßen, hat verschiedene Möglichkeiten erarbeitet. Diese werden in die neue Sekundarschulverordnung zum Schuljahr 2011/12 Eingang finden. Die Kriterien werden sich auf das jeweilige Profil der Schule beziehen.

Was passiert, wenn Schüler keinen Platz an der gewünschten Schule bekommen? Müssen sie dann „zugewiesen“ werden?

Wenn Schülerinnen und Schüler bei übernachgefragten Sekundarschulen keinen Platz bekommen, werden ihnen Schulen angeboten werden. Dies ist keine Zuweisung.

Wie können bis zum Sommer alle Sekundarschullehrer fortgebildet sein?

Die Fortbildungen sind in vollem Gang. In jedem Fall werden die Lehrerteams der 7. Klassen fortgebildet sein.

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