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© Mike Wolff

Interview: "Die Wünsche der Eltern zählen"

Tagesspiegel-Leser haben geschrieben, was ihnen bei der Reform unklar ist. Bildungssenator Jürgen Zöllner (SPD) gibt hier Auskunft.

Wenn ein Kind im Probejahr am Gymnasium scheitert – wer entscheidet dann, an welche Sekundarschule es kommt?

Grundsätzlich besteht für die Eltern die freie Schulwahl im Rahmen der vorhandenen Schulplätze. Der Bezirk als Schulträger kann bei der Schulwahl behilflich sein, weil er den besten Überblick über die Schulen hat. Falls die Eltern keinen Platz finden, ist der Bezirk für die Unterbringung des Kindes an einer Sekundarschule verantwortlich. Ich gehe davon aus, dass die Wünsche der Eltern so weit wie möglich berücksichtigt werden.

Halten die Sekundarschulen Plätze für diese „Rückläufer“ nach dem Probejahr frei? Oder können die Schulen auch gezwungen werden, mehr Schüler aufzunehmen als eigentlich vorgesehen, wenn Eltern dies wünschen?

Es werden keine Plätze frei gehalten, aber es wird Plätze für Rückläufer in den Sekundarschulen geben. Unter Umständen müssen zusätzliche Klassen gebildet werden. Keinesfalls wird die Klassengröße erhöht. Die festgelegte Höchstgrenze von 25 Kindern für die Klassenstufen 7 und 8 gilt auf Dauer.

Unter welchen Bedingungen kann eine Sekundarschule das Abitur nach zwölf Jahren anbieten?

Schulen, die Fächer anbieten, die zum Erreichen des Abiturs notwendig sind – eine zweite Fremdsprache etwa– können immer auch den zwölfjährigen Weg anbieten. Der Schüler muss außerdem die nötigen Vorausssetzungen mitbringen.

Können Sekundarschulen auch mit Gymnasien kooperieren?

Das Profil der Sekundarschulen erfordert die systematische Kooperation mit einer Schule mit dreijähriger Oberstufe. Selbstverständlich können Sekundarschulen aber auch mit Gymnasien kooperieren. Allerdings kann sich das immer nur auf die Schüler beziehen, die die Voraussetzungen für den Übergang in die zweijährige Oberstufe schaffen. Wenn die Voraussetzungen vorliegen, kann außerdem auch unabhängig von formalen Kooperationen auf ein beliebiges Gymnasium gewechselt werden.

Wie stellen Sie sich die künftige Zusammenarbeit zwischen Oberstufenzentren (OSZ) und Sekundarschulen vor?

Auf der Website der Bildungsverwaltung finden sich konzeptionelle Vorschläge zu Kooperationen zwischen Sekundarschulen und OSZ. Die Zusammenarbeit wird über Vereinbarungen zwischen den Schulen geregelt – mit Maßnahmen zur Berufsorientierung, zur Weiterentwicklung von Lernangeboten und zur Abstimmung der Übergänge zwischen den Schulen. Besondere Lernangebote sind schulübergreifende Wahlpflichtangebote. Ist ein OSZ Partner für ein gymnasiales Angebot einer Sekundarschule, haben die Schüler bei Eignung Anspruch auf Aufnahme in das berufliche Gymnasium des OSZ.

Warum hatten die Gemeinschaftsschulen einen vorgezogenen Anmeldezeitraum? Sollen sie damit privilegiert werden?

Dies ist bei allen Schulversuchen so, nicht nur bei den Gemeinschaftsschulen. Kinder, die dort nicht aufgenommen werden, sollen danach die gleichen Ausgangschancen haben wie alle anderen.

Weitere Fragen beantwortet der Senator auf den nächsten Schulseiten.

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