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Hochschulen: Im Portemonnaie des Präsidenten

Hochschulleiter verdienen besser als je zuvor. In der Wissenschaft geht die Gehaltsschere auseinander.

Wie viel verdienen Deutschlands Hochschulleitungen – und verdienen sie genug? Unipräsidenten vergleichen sich gerne mit Managern in der Wirtschaft oder mit Präsidenten amerikanischer Spitzenuniversitäten. Häufig ist deshalb die Klage zu hören, Deutschlands Hochschulen seien beim Wettbewerb um Führungspersonal nicht konkurrenzfähig. Nur wenige geeignete Persönlichkeiten seien überhaupt willig, ihre Forschung zugunsten eines Verwaltungsjobs für nur mäßige Zulagen zu vernachlässigen.

Tatsächlich verdienen Manager in der Wirtschaft „deutlich mehr“ als in der Wissenschaft, sagt Karl-Friedrich Raible, der für die Unternehmensberatung Kienbaum jährlich die Vorstandsgehälter von 1300 deutschen Firmen untersucht. Der Geschäftsführer einer Firma mit dem Etat der TU Berlin (350 Millionen Euro) verdiene in Deutschland zwischen 175000 und 300000 Euro im Jahr, bis zu einem Drittel als leistungsabhängige Zulage.

Gleichwohl ließen sich die Gehälter nicht vergleichen, sagt Raible. So profitierten Führungskräfte in der Wissenschaft von einer „großzügigen Beamtenversorgung“ bei Pensionen und Krankenversicherung. Anders als Firmenvorstände stünden Unipräsidien auch nicht unter dem Druck, Gewinne erzielen zu müssen.

Ohnehin verdienen deutsche Hochschulpräsidenten inzwischen mehr als noch vor einigen Jahren. Mit der W-Besoldung, die die Länder zwischen 2002 und 2005 umsetzten, können Wissenschaftler individueller bezahlt werden. Außerdem kann jedes Land nach der Föderalismusreform im Jahr 2006 selbst festlegen, wie viel die Professoren und Präsidenten verdienen. Im Vorfeld hatten Kritiker vor einem ruinösen Wettbewerb zwischen armen und reichen Ländern gewarnt.

In der Tat öffnet sich die Gehaltsschere bereits. Nach Angaben des Hochschulverbands bekommt ein Professor in Hessen durchschnittlich am meisten – 82500 Euro –, einer in Schleswig-Holstein am wenigsten: 65902 Euro. Berlin liegt mit durchschnittlich 72111 Euro im Mittelfeld. Zum Vergleich: In den Vereinigten Staaten bekommt ein Professor für Rechtswissenschaften nach Angaben des Chronicle of Higher Education im Schnitt am meisten (136634 Dollar), ein Theologie-Professor am wenigsten (68214 Dollar). Ein Kultur- und Genderwissenschaftler erhält im Schnitt 91065 Dollar – etwas mehr als ein Biomediziner (90040 Dollar).

In Berlin ist die Besoldung der Unileitungen gerade ins Blickfeld geraten, weil der Präsident der TU der Kanzlerin der Hochschule zeitweise die Miete der Wohnung in einem TU-Gebäude erlassen und ihr zu einem deutlichem Gehaltssprung verholfen hat. Damit wollte Kurt Kutzler wie berichtet verhindern, dass Ulrike Gutheil zur Fraunhofer-Gesellschaft oder zur Universität Dresden wechselt. Inzwischen laufen gegen beide Disziplinarverfahren, die Staatsanwaltschaft prüft einen Anfangsverdacht auf Untreue.

Die Kanzlerin der TU ist zuständig für Haushalt, Finanzen und Verwaltung. Für diese Position ist in Berlin die Besoldungsgruppe B4 vorgesehen: 6412,65 Euro. Doch die Hochschulen können schon seit zehn Jahren mittels eines öffentlich-rechtlichen Vertrags darüber hinausgehen. So bewegte sich Gutheils Gehalt nach der Erhöhung insgesamt auf B9 zu (8374 Euro). Für den Präsidenten des Landesrechnungshofs, der Gutheil nun im Nacken sitzt, ist B8 vorgesehen (7972 Euro).

Mit B8 wurden ursprünglich auch die Präsidenten der drei großen Berliner Universitäten besoldet. Doch seit dem Jahr 2005 gilt die neue leistungsbezogene W-Besoldung. Die Präsidenten verdienen jetzt den W-3-Grundbetrag von 4724 Euro, auf den ein Funktionsleistungsbezug von 68,78 Prozent des Grundgehalts aufgesattelt wird, bei den Leitern der kleineren Hochschulen zwischen 21 und 44 Prozent des Grundgehalts.

Die so erreichte Summe entspricht der alten Besoldung. Zusätzlich gibt es jetzt aber einen variablen Betrag, der davon abhängt, ob die Präsidenten bestimmte vorher verabredete Leistungsziele erreicht haben. Insgesamt darf das Präsidentengehalt im Prinzip nicht höher ausfallen als B10 (9965 Euro). Allerdings erlaubt das Bundesbesoldungsgesetz, darüber hinaus zu gehen: etwa dann, wenn verhindert werden soll, dass ein Präsident an eine andere Hochschule wechselt. Gibt es unter den Berliner Hochschulleitern einen, auf den das zutrifft? Darüber schweigt der Senat und verweist auf den Datenschutz. Der Steuerzahler soll den Wissenschaftlern nicht ins Portemonnaie gucken. Allerdings kursieren Gerüchte, der ehemalige Präsident der HU, Jürgen Mlynek, habe „deutlich über B11 (10815 Euro)“ verdient. Die Mitglieder des Präsidiums der Humboldt-Universität schließen außerhalb des Beamtenverhältnisses ein öffentlich-rechtliches Auftragsverhältnis ab.

Ein Teil der Funktionsleistungsbezüge der Präsidenten wird nur dann gewährt, wenn verabredete Ziele aus Sicht der Dienstbehörde – des Kuratoriums oder des Senats – auch erreicht wurden. Ob Berliner Hochschulleitungen verabredete Ziele schon einmal nicht erreicht haben, so dass sie einen Teil ihrer Leistungsbezüge nicht bekommen haben, will die Senatsverwaltung nicht sagen.

Nebenberuflich tätige Vizepräsidenten bekommen je nach Hochschule zwischen 63,91 Euro und 153,39 Euro zusätzlich zu ihrer C2-, C3- oder C4-Besoldung. Werden die Vizepräsidenten nach W besoldet, bekommen sie zwischen 250 und 750 Euro zusätzlich. Damit bleiben diese Wissenschaftler weit hinter den hauptamtlich arbeitenden der HU zurück, deren Jahresgehalt Insider auf 100000 Euro schätzen.

Wie weit dürfen Universitäten gehen, wenn sie ihr Leitungspersonal außerhalb der alten Besoldungstabellen entlohnen wollen? Die Charité hält die Gehälter ihrer Vorstandsmitglieder geheim. Vor einem Jahr rügte der Landesrechnungshof die Charité jedoch wegen „unangemessener finanzieller Leistungen“ an ihre Führungskräfte. Stein des Anstoßes waren 55 Verträge, die die Charité außerhalb des Tarifrahmens abgeschlossen hatte. Gut die Hälfte dieser Mitarbeiter verdiente zwischen 90000 und 140000 Euro – bis zu 25000 Euro davon als Leistungszulage. Die beanstandeten Gehälter seien „auch unter Anlegung großzügiger Maßstäbe größtenteils deutlich überhöht“, formulierte der Rechnungshof. Nach welchen Maßstäben die Leistungszulagen gewährt würden, sei teilweise nicht nachzuvollziehen. Die Zulagen hätte die Charité in einigen Fällen auch vorab gezahlt – was „mit dem Wesen solcher Zahlungen nicht vereinbar ist“.

Die Argumentation der Klinik, sie verstehe sich nicht als Behörde, sondern als „Wettbewerbsunternehmen“ und müsse daher Gehälter „zu Marktbedingungen“ zahlen, wies der Rechnungshof zurück. Die Charité erhalte einen „erheblichen Zuschussbedarf aus dem Landeshaushalt“. Daher müssten „die zur Verfügung stehenden Mittel wirtschaftlich und sparsam eingesetzt werden“. Die Charité habe eine Reihe von Kritikpunkten aufgenommen, sagte eine Sprecherin auf Anfrage. Die Klinik wolle Führungskräften aber weiterhin außertarifliche Verträge anbieten.

Weit auseinander klafft die Schere auch innerhalb der Professorenschaft. Wer jetzt Professor wird oder an eine andere Hochschule wechselt, verdient nicht mehr nach der alten C-Tabelle, sondern nach W. Dabei ist das Grundgehalt niedriger als vorher (W2: 3890 Euro, W3: 4724). Nach der alten C-Tabelle betrug das Grundgehalt für einen 39-Jährigen in C3: 4505 Euro, in C4: 5316.

Doch im neuen W-System können die Wissenschaftler Zulagen aushandeln. „Ich bin absolut zufrieden“, sagt ein in Nordrhein-Westfalen tätiger Professor über seinen sechsstelligen Verdienst, mit dem die um ihn werbende Schweizer Hochschule nicht mithalten konnte. Reizvoll für deutsche Professoren können auch Nebentätigkeiten sein, mit denen sie unbeschränkt hinzuverdienen dürfen.

Mit der W-Besoldung können sich die Hochschulen aber nur einige Koryphäen leisten. Viele Forscher arbeiten zum Grundgehalt. Am schlechtesten bezahlt sind an den Unis aber die Lehrbeauftragten. In Berlin gilt ein Mindestlohn von 21,40 Euro.

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