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Kurz vor ACHT: Das BVG-Portal als (Un)Glücksfee

Die diesjährige Verteilung der Schüler auf die Grund- und Oberschulen hat es in sich: Aus allen Teilen der Stadt kommen Beschwerden über ungerechte oder willkürliche Vorgehensweisen der Bezirke bei der Ab- und Zuweisung der Schüler. Man hat den Eindruck, dass die Eltern zunehmend kämpferisch agieren, weil ihnen immer bewusster wird, welche Bedeutung die Wahl der Schule hat.

Die diesjährige Verteilung der Schüler auf die Grund- und Oberschulen hat es in sich: Aus allen Teilen der Stadt kommen Beschwerden über ungerechte oder willkürliche Vorgehensweisen der Bezirke bei der Ab- und Zuweisung der Schüler. Man hat den Eindruck, dass die Eltern zunehmend kämpferisch agieren, weil ihnen immer bewusster wird, welche Bedeutung die Wahl der Schule hat.

Mitunter geht es schlicht um praktische Aspekte wie etwa beim Wunsch, Geschwisterkinder in die gleiche Schule zu schicken. Noch häufiger aber treibt die Eltern die Qualitätsfrage um: je größer das Qualitätsgefälle zwischen benachbarten Schulen ist, desto entschlossener wird der Kampf der Eltern, um auf die vermeintlich bessere Schule zu kommen. Um eine Handhabe zu haben, überzählige Schüler abzuweisen, versuchen die Bezirke mit Hilfe des BVG-Online-Portals festzustellen, welches Kind näher dran wohnt und deshalb das stärkere Recht hat, auf seine Traumschule zu gehen.

Lange hat die Bildungsbehörde diese stupide Vorgehensweise der Bezirke ignoriert. Jetzt aber stellte Sprecher Kenneth Frisse auf Nachfrage klar, dass „eine pauschale Anwendung des BVG-Portals – ohne ergänzende Berücksichtigung der Möglichkeit, den Schulweg zu Fuß (oder per Rad) zu bewältigen .... nicht unproblematisch sein dürfte“. Die Behörde werde deshalb in Kürze mit den Bezirken „über die Auslegung der rechtlichen Grundlagen und Begriffe sowie über die unterschiedliche Praxis in den Bezirken diskutieren“. Na, geht doch. sve

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