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Schule: Neben dem Los zählen auch die Noten

Der Notenschnitt aus der Grundschule kann künftig als Auswahlkriterium an den Sekundarschulen und Gymnasien herangezogen werden, wenn es mehr Bewerber als Plätze gibt.

Die Senatsverwaltung für Bildung wies am Dienstag gleichzeitig darauf hin, dass diese Regelung nicht für die Gemeinschaftsschulen gelten wird. Ausgelöst wurde diese Klarstellung indirekt durch einen Konflikt in Neukölln: Hier hatte sich die Fritz-Karsen-Gemeinschaftsschule dagegen gewehrt, dass sie alle angemeldeten Schüler einem Losverfahren unterziehen musste. Eine Vorauswahl treffen durfte sie nicht. Das wollte sie nicht hinnehmen und argumentierte, dass ein spezielles Schulprofil und ein besonderes Wahlpflichtangebot nur Sinn mache, wenn man die Schüler je nach Begabung und Neigung dafür auswählen könne. Die Bildungsverwaltung widersprach und betonte, dass tatsächlich alle Schüler im Losverfahren einbezogen werden müssen, sofern sie sich bei der Bewerbung für das Schulprofil oder das Wahlpflichtangebot ausgesprochen hätten. Das entspreche den Vorschriften des Schulgesetzes.

Der Leiter der Karsen-Schule, Robert Giese, nannte diese Auslegung „abenteuerlich“. Er kann nun einige Wahlpflichtkurse nicht anbieten, weil im Losverfahren nicht genügend geeignete Schüler zum Zuge kamen. Giese fordert nun, dass für die Gemeinschaftsschulen das gleiche Aufnahmeverfahren gelten soll wie für die Sekundarschulen und Gymnasien, die 70 Prozent ihrer Schüler selbst auswählen können und nur 30 Prozent dem Losverfahren überlassen müssen. Auch FDP und CDU stellten sich hinter diese Forderung.

Die Bildungsverwaltung sieht das anders. Sie wies darauf hin, dass die Gemeinschaftsschulen von Anfang an gewusst hätten, dass sie „ihrem Selbstverständnis nach“ eine Schule für alle seien. Es gehe nicht an, dass sie sich mit Hilfe bestimmter anspruchsvoller Wahlpflichtangebote die Möglichkeit verschaffen wollten, sich gezielt gymnasialempfohlene Kinder auszuwählen. Der Konflikt hat nun dazu geführt, dass Zöllner das Geheimnis um die künftige Auswahlregelung bei Gymnasien und Sekundarschulen gelüftet hat. Bisher war offen, nach welchen Kriterien die Schulen verfahren können, wenn es mehr Anmeldungen als Plätze gibt. Klar war nur, dass sie bis zu 70 Prozent selbst vergeben können. Nun steht fest, dass dabei der Notendurchschnitt herangezogen werden darf. Susanne Vieth-Entus

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