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Schule: Was ist der Führerschein S?

Zum 1. Februar 2005 wird die neue Führerscheinklasse S eingeführt.

Zum 1. Februar 2005 wird die neue Führerscheinklasse S eingeführt. Auf die freuen sich viele Jugendliche. Denn mit dem neuen Führerschein S dürfen auch 16jährige mit Spaßmobilen wie den vierrädrigen Quads und dreirädrigen Trikes fahren. Gesteuert werden dürfen aber auch leichte Mini-Pkw, wie sie oft auch von Senioren benutzt werden. Die neue Fahrerlaubnisklasse S erstreckt sich auf dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit Fremdzündungsmotor(Benziner), die bauartbedingt nicht schneller als 45 km/h fahren können und höchsten 50 Kubikzentimeter Hubraum haben. Diesel und Elektrofahrzeuge sind auf eine Leistung von 4,0 kW beschränkt. Vierrädrige Leichtfahrzeuge dürfen darüber hinaus nicht mehr als 350 Kilogramm wiegen.

Bisher ist für solche Fahrzeuge der Pkw-Führerschein B oder T (Traktoren) nötig, der auch weiterhin für die Klasse S gilt. Nicht in die Klasse eingeschlossen sind die Fahrerlaubnisse A, A1, M und L. Um den Führerschein S zu erwerben, müssen Inhaber von Scheinen der Klasse A, A1, M und L nach der Ausbildung eine theoretische und praktische Erweiterungsprüfung mit verkürztem Theorieteil ablegen. Für Neuerwerber sind eine theoretische und praktische Ausbildung in einer Fahrschule, eine Prüfung in Theorie und Praxis und ein Kurs in Erster Hilfe nötig. Auch wenn die Prüfung für Klasse S auf einem Automatikfahrzeug abgelegt wird, ist die Fahrerlaubnis wie bei den Klassen M und T nicht auf Automatikfahrzeuge beschränkt. Wer den Mopedführerschein Klasse 4, 5 und M vor dem 1. Januar 1989 erworben hat, darf Fahrzeuge der Klasse S fahren. ivd

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