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Klaus Landowsky freut sich über den Freispruch.

© dapd

Strafprozess: Landowsky: "Das ist ein Freispruch erster Klasse"

Im letzten großen Strafprozess um den Berliner Bankenskandal verwirft das Gericht den Untreuevorwurf gegen die zwölf Angeklagten, unter ihnen Klaus Landowsky. Die Staatsanwaltschaft will in Revision gehen.

Klaus Landowsky nickte zufrieden. Freispruch auf Kosten der Landeskasse. Es war 10.05 Uhr, als Richterin Claudia Wolter am Montag die Entscheidung im letzten großen Strafprozess um den Berliner Banken-Skandal verkündete. Aus tatsächlichen Gründen seien er und elf weitere Ex-Spitzenbanker vom Vorwurf der Untreue freizusprechen. Ein Dämpfer für die ergrauten Herren folgte allerdings sogleich: „Das ist nicht so zu verstehen, dass die Angeklagten immer alles richtig gemacht haben.“

103 Minuten lang sprach die Richterin und machte mehrfach deutlich: Wenn es die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum ersten Untreue-Prozess gegen Landowsky nicht gegeben hätte, würde das jetzige Verfahren um sogenannte Rundum-Sorglos-Fonds möglicherweise ein ganz anderes Ende finden. Die Karlsruher Richter aber hatten die Voraussetzungen für eine Verurteilung wegen Untreue präzisiert. Die Hürden für eine Bestrafung von Managern in ähnlichen Wirtschaftsverfahren sind nun hoch. Was ist noch als Untreue strafbar? „Hier ist eine klare Aussage des Gesetzgebers geboten“, kam vom Gericht ein Seitenhieb.

Landowsky, einst Bankvorstand und Vormann der Berliner CDU, schien den Gang aus dem Saal 700 zu genießen. Zehn Jahre lang wurde gegen ihn und etliche weitere Ex-Bankmanager ermittelt. Nun stand er als strafrechtlich gänzlich unbescholtener Mann auf der Treppe vor dem Saal und verkündete: „Das ist ein Sieg des Rechtsstaates und auch ein Sieg über die politische Intrige.“ Er hatte sich stets als Opfer gesehen. „Das ist ein Freispruch erster Klasse“, rief er nun. Seine Augen schienen feucht. „Wir haben um ein gerechtes Urteil gebeten und ein gerechtes Urteil erhalten“, lobte der 68-Jährige. Das stelle ihn zufrieden.

Plötzlich aber wurde es laut und die Stimmung angespannt. Ein Mann, der sich seit Jahren als Kritiker einmischt, unterbrach den Ex-Politiker jäh. „Das Urteil ist ein weit geöffnetes Scheunentor für alle Verantwortlichen der Finanzmarktkrise, die sich jetzt ganz entspannt zurücklehnen können“, schimpfte Peter Grottian von der Initiative Bankenskandal. „Milliarden versenkt – und keiner ist es gewesen?“ Den Strafgerichten würden in solchen Fällen die Instrumente fehlen. „Hören Sie doch auf“, konterte Landowsky. Zorn lag nun auf seinem Gesicht.

Kein Vorsatz, keine Pflichtverletzung, kein Schaden. So lautete das Fazit der Richter der 26. Großen Strafkammer unter Berücksichtigung des Karlsruher Urteils. An fast 70 Verhandlungstagen innerhalb von knapp 19 Monaten war es um eine tragende Säule im Berliner Bankgeschäft der 90er Jahre gegangen: Um Fonds, die von der Immobilien- und Baumanagementgesellschaft IBG, einer Tochter der damals landeseigenen Bankgesellschaft, aufgelegt wurden. Sie boten – auch aus damaliger Sicht – erstaunliche Zusicherungen und Gewinngarantien für 25 Jahre.

„Den Angeklagten sind durchaus Fehler und Versäumnisse vorzuwerfen“, hieß es im Urteil. Nach „alter Rechtsprechung“ hätten diese womöglich auch zu einem Schuldspruch geführt. Aber mit der Entscheidung aus Karlsruhe im Juni 2010 war eine Leitschnur vorgegeben. Fehlentscheidungen seien noch lange keine Untreue, stellten die obersten Richter klar. Auf den konkreten Schaden zum angeblichen Tatzeitraum sei zudem abzustellen, befanden sie und ordneten eine Neuverhandlung an. Die Verurteilung zu 16 Monaten Haft auf Bewährung wegen millionenschwerer Kredite an die Aubis-Gruppe war vom Tisch.

Still gingen die Staatsanwälte nach dem zweiten Prozess gegen Landowsky. Sie wollen nicht aufgeben. Sie sahen sich zwar gezwungen, auf Freisprüche zu plädieren, wollen aber wegen einer aus ihrer Sicht „unvollständig“ gebliebenen Beweisaufnahme den Bundesgerichtshof anrufen. Der Richterspruch stieß auf ein geteiltes Echo und wird für Diskussionen sorgen. Das Urteil zeige, „dass es nach jahrelangen juristischen Bemühungen leider nicht gelungen ist, klar Verantwortlichkeiten festzumachen“, sagte der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD). Trotzdem sei es richtig, dass alle Versuche unternommen worden seien, um für Aufklärung zu sorgen. Er beklagte jedoch, dass die Berliner Steuerzahler in dem Bankenskandal „die Zeche zahlen“ müssen“. Entgegen der Aussage von Landowsky sei dem Land in der Affäre sehr wohl ein gigantischer Schaden entstanden.

Ganz anders die Reaktion der Berliner CDU auf das Urteil für ihren früheren Fraktionsvorsitzenden. Die SPD könne sich nun nicht mehr hinter dem Rücken von Klaus Landowsky verstecken. „Es wird Zeit, dass sich endlich auch andere zu ihren politischen Fehlern bekennen und Konsequenzen ziehen“, erklärte Generalsekretär Bernd Krömer. Die Linke schoss wiederum gegen die CDU: Die finanziellen Folgen des Bankenskandals seien für Berlin bis heute schmerzlich spürbar und würden auch trotz Freispruch immer mit dem Namen von Landowsky verbunden bleiben. Meinungsseite

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