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Technischer Fortschritt macht es möglich: Raubmord nach 13 Jahren aufgeklärt

13 Jahre nach dem Tod eines Rentners beginnt der Prozess gegen seinen mutmaßlichen Mörder. Dass dieser jetzt mit der Tat in Zusammenhang gebracht wurde, ist dem technischen Fortschritt bei der DNA-Analyse zu verdanken.

Mehr als 13 Jahre nach dem Mord an einem 80-jährigen Rentner beschäftigt der Fall nun das Landgericht. Es waren damals gesicherte DNA-Spuren, die zu Björn L. als mutmaßlichen Täter führten. Aus Habgier soll der 32-Jährige mit einem bis heute unbekannt gebliebenen Komplizen auf den Mann eingeschlagen und ihn ausgeraubt haben. Vor vier Monaten erging gegen L. Haftbefehl. Damals soll er die Vorwürfe bestritten haben. Im Prozess verweigerte er die Aussage.

Der alte Mann war am frühen Morgen des 1. August 2000 in der Kurfürstenstraße in Tiergarten unterwegs, als er von vermutlich zwei Männern attackiert wurde. Sie droschen mit Fäusten auf ihn ein. Es seien wuchtige Schläge gegen den Kopf gewesen, heißt es in der Anklageschrift. Rentner Stanislaw K., der kurz zuvor aus Rheinland-Pfalz nach Berlin gekommen war, verstarb innerhalb weniger Minuten. Schlüssel, Papiere und Kleingeld lagen in der Nähe der Leiche.

Die Polizei ging schnell von Raubmord aus. Björn L. aus Schöneberg war damals 19 Jahre alt. Einen Beruf erlernte er nicht. Alkohol soll bereits früh ein Problem in seinem Leben gewesen sein. Mit 23 Jahren wurde er wegen Körperverletzung verurteilt, drei Jahre später erhielt er erneut eine Gefängnisstrafe, zuletzt verbüßte er ab Frühjahr 2011 zweieinhalb Jahre wegen räuberischen Diebstahls und Körperverletzung. Seine DNA wurde aufgrund der Taten gespeichert.

Da Mord nie verjährt, werden ungeklärte Fälle immer wieder hervorgeholt. Der technische Fortschritt vor allem bei der DNA-Analyse ist enorm. Eine Spur an der Leiche des Rentners lieferte beim Abgleich mit der Datenbank einen „Treffer“, hieß es am Rande des Prozesses. Björn L. saß wegen einer anderen Tat in Haft, als er mit den neuen Vorwürfen konfrontiert wurde. Ob er aufgrund der Spuren und Aussagen von Zeugen tatsächlich zweifelsfrei überführt werden kann, will das Gericht an neun weiteren Verhandlungstagen bis Ende Februar prüfen.

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