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Thilo Sarrazin will am liebsten für immer SPD-Mitglied bleiben.

© Thilo Rückeis

Parteiausschlussverfahren ab 21. April: Thilo Sarrazin will SPD-Mitglied bleiben

Am 21. April beginnt das Parteiausschlussverfahren der SPD gegen Thilo Sarrazin. Der frühere Finanzsenator lässt sich davon nicht beirren und verweist auf eine frühere Aussage: "Ich bleibe SPD-Mitglied bis an mein Lebensende."

Von Sabine Beikler

Der Gründonnerstag war im Mittelalter als „Ablasstag“ bekannt. Mit dem Erlass der Strafe für begangene Sünden jedoch hat der Gründonnerstag in diesem Jahr nichts zu tun: An dem Tag beginnt das Parteiordnungsverfahren mit dem beantragten Ausschluss aus der SPD gegen den früheren Finanzsenator, Ex-Bundesbank-Vorstand und Buchautor Thilo Sarrazin.

Erstmals kommt das Kreisschiedsgericht der SPD Charlottenburg-Wilmersdorf unter Vorsitz der Juristin Sybille Uken zusammen. Das Gremium will auch den Kreischef und parlamentarischen Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Christian Gaebler, sowie Thilo Sarrazin anhören. Sarrazin möchte sich dazu nicht äußern und verweist auf eine frühere Aussage: „Ich bleibe SPD-Mitglied bis an mein Lebensende.“ Mit Klaus von Dohnanyi, dem Ex-Bürgermeister von Hamburg, hat er einen prominenten Rechtsbeistand.

Für das Parteiordnungsverfahren gegen Sarrazin ist die Kreisschiedskommission an seinem Wohnort in Westend zuständig;. Es liegen Ausschlussanträge des Bundesvorstands, des Landesvorstands und des Kreisverbands der SPD vor. „Sarrazin hat Schaden für die Partei verursacht. Er ist ein Wiederholungstäter“, sagt SPD-Kreischef Gaebler. Sarrazin habe in seinem Buch und in Interviews „erheblich gegen die Grundsätze der SPD“ verstoßen, so der Kreisverband. „Er hat zum wiederholten Male Beschlüsse des Parteitags und der Parteiorganisation infrage gestellt oder für falsch erklärt.“ So soll er den Islam diffamiert oder die Wertigkeit der Menschen „gemäß ihrer wirtschaftlichen Nützlichkeit“ eingeteilt haben.

Das Kreisschiedsgericht hat nach der Anhörung vier Wochen Zeit bis zur Entscheidung. Beide Parteien können danach in Berufung gehen. Mit großer Sicherheit wird die Landesschiedskommission eingeschaltet. Die Parteien können danach die dritte Instanz einschalten, die Bundesschiedskommission der SPD. Voraussichtlich wird das Verfahren erst im Jahre 2012 enden.

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