Übergangsgeld : Empörung über goldenen Handschlag für Braun

22.12.2011 19:11 UhrVon Sigrid Kneist
Ein Kurzzeit-Senator mit weich gefedertem Abschied: Michael Braun, elf Tage lang zuständig für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin. Foto: dapd
Ein Kurzzeit-Senator mit weich gefedertem Abschied: Michael Braun, elf Tage lang zuständig für Justiz und Verbraucherschutz in Berlin. - Foto: dapd

Ex-Senator Braun hat Anspruch auf rund 50 000 Euro Übergangsgeld - nach elf Tagen im Amt. Der Kommentar eines Senatssprechers: Kritik sei nicht "gerechtfertigt".

Die Reaktion des Steuerzahlerbundes kam prompt. Dessen Vorsitzender Alexander Kraus nannte es eine „Ungeheuerlichkeit“, dass dem Ex-Justizsenator Michael Braun nach nur elf Tagen im Amt ein halbes Jahr lang ein Übergangsgeld in Höhe von insgesamt knapp 50 000 Euro zusteht. Braun hat nach dem Senatorengesetz Anrecht auf diese Zahlung, da er nicht seinen Rücktritt erklärte, sondern den Regierenden Bürgermeister Klaus Wowereit (SPD) um Entlassung aus dem Amt gebeten habe und dieser dessen Bitte nachgekommen sei.

„Dieses Hintertürchen muss unverzüglich geschlossen werden“, forderte Kraus und sprach sich für eine entsprechende Änderung des Senatorengesetzes aus. Braun forderte er zudem auf, auf das Übergangsgeld zu verzichten.

Auch Grünen-Fraktionschefin Ramona Pop wertet die Form des Rückzugs als „schlechten Stil“. Für sie ist dafür aber nicht allein Braun verantwortlich. Ihrer Auffassung nach wirft die Angelegenheit auch ein schlechtes Licht auf den Regierenden Bürgermeister: „Es gehören zwei dazu.“ Wenn ein Senatsmitglied um Entlassung bittet, dann handle es sich dabei „um einen verkappten Rücktritt“. Wowereit hätte infolgedessen formal auf einem Rücktritt bestehen müssen. Pop wies zudem darauf hin, dass Berlin das einzige Bundesland sei, in dem Senatoren ein Übergangsgeld erhalten und zwar unabhängig davon, wie lange sie im Amt gewesen seien. Schon 2004 hätten die Grünen deshalb einen Antrag auf Änderung des Senatorengesetzes im Abgeordnetenhaus eingebracht, sagt Pop. Darüber müsse man jetzt erneut nachdenken.

Klaus Lederer, Linken-Landeschef und rechtspolitischer Sprecher der Fraktion, hält Brauns Ausscheiden aus dem Senat ebenfalls für einen „klassischen Rücktritt“. Sollte dieser tatsächlich das Übergangsgeld kassieren können, „dann fände ich das einigermaßen merkwürdig“, sagte Lederer: „Wir werden das dann bestimmt im Parlament thematisieren.“ Laut Senatssprecher Richard Meng wurde die Entlassungsurkunde am Montag ausgefertigt. Kritik an der Entlassung hält der Senatssprecher nicht für gerechtfertigt. Es sei in der Bundesrepublik der übliche Weg, dass ein Minister oder ein Senator um Entlassung bitte, wenn er sich aus einer Regierung zurückzieht.

Der Politikwissenschaftler Carsten Koschmieder von der Freien Universität möchte nicht als „Sittenwächter“ die Art des Rückzugs bewerten. Für ihn entspricht sie aber genau dem Muster, nach dem der CDU-Mann in den zurückliegenden Tagen mit der gesamten Affäre umgegangen ist. Sich entlassen zu lassen und nicht selber zurückzutreten „passt gut zu Brauns Verteidigungsstrategie“, sagt Koschmieder. Denn dieser habe stets argumentiert, dass er sich nichts habe zuschulden kommen lassen. Da sei es folgerichtig, den Rückzug damit zu begründen, Schaden von der Partei, dem Amt oder der Familie abwenden zu wollen. Nach diesem Prinzip habe sich auch Ex-Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg verhalten.

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