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In diesem Haus in Berlin-Charlottenburg war der Steuerberater erschossen worden.

© dpa

Update

Urteil des Berliner Landgerichts: Mord an Steuerberater in Westend: 17-jähriger Sohn zu Jugendhaft verurteilt

Die Richter hatten keine Zweifel: Es war der damals 16-jährige Sohn des Opfers, der in Westend zehn Schüsse auf seinen Vater, einen Steuerberater, abfeuerte. Er soll für acht Jahre ins Gefängnis. Doch der Fall bleibt umstritten.

Für die Richter bestätigte sich der Vorwurf des Vatermordes. „Der Angeklagte war der Schütze“, hieß es am Donnerstag nach sechsmonatigem Prozess um die tödlichen Schüssen auf den 49-jährigen Steuerberater Ingo W. in Westend. Gegen den damals 16-jährigen Sohn erging eine Jugendstrafe von acht Jahren. Die Fülle der Indizien habe ihn überführt. Es war aus Sicht des Berliner Landgerichts eine heimtückische Tat. Das Motiv des Gymnasiasten habe "im innerfamiliären Bereich" gelegen. Die Verteidigung wird voraussichtlich Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen.

„Der Angeklagte reagierte bei der Verkündung des Urteils überhaupt nicht, wie während des gesamten Prozesses wirkte er gefasst, zeigte keinerlei Emotionen“, sagte Nebenklage-Anwalt Roland Weber nach dem nichtöffentlichen Prozess. Er vertritt die Eltern des Getöteten. Sie saßen ihrem Enkel an 26 Tagen im Saal 701 gegenüber. „Die schrecklichen Befürchtungen haben sich bewahrheitet“, so Weber. Die Nebenklage hatte sich dem Antrag der Staatsanwaltschaft auf eine Jugendstrafe von achteinhalb Jahren Haft angeschlossen. Die Höchststrafe liegt nach Jugendstrafrecht bei zehn Jahren.

Intaktes Familienleben nur eine Fassade

Die Tat hatte für Aufsehen gesorgt. Am Nachmittag des 12. August 2013 wurde Ingo W., ein erfolgreicher Steuerberater und Notar, in seiner Kanzlei in Westend attackiert. Zehn Schüsse peitschten durch sein Büro. Fünf Kugeln trafen das 49-jährige Opfer in Oberkörper und Kopf. Der Jurist starb etwa eine Stunde später.

Die vielen Schüsse können von besonderem Hass auf das Opfer zeugen oder von großer Verzweiflung. Hinter der Fassade des intakten Familienlebens herrschte den Aussagen von Zeugen zufolge ein Scheidungskrieg. „Zwischen den Eltern gab es heftige Auseinandersetzungen", bestätigte Weber. Ingo W. war ausgezogen und betrieb Angaben zufolge die Auflösung der noblen Kanzlei in Westend. Die beiden Söhne, zur Tatzeit 16 und 18 Jahre alt, sollen sich in dem Konflikt auf die Seite ihrer Mutter geschlagen haben.

Viele Fragen aber bleiben offen: Der Gymnasiast, gegen den aufgrund seines jugendlichen Alters unter Ausschluss der Öffentlichkeit verhandelt wurde, hat sich in Schweigen gehüllt. Auch bei dem Motiv bleibe es bei Vermutungen, sagte Weber. „Was es genau war, ist unklar.“ Und es könne auch sein, dass es Gehilfen oder Mittäter gab. Es sei jedenfalls nicht lebensnah anzunehmen, dass ein 16-Jähriger so einfach an eine Waffe kommt und tatsächlich abdrückt, sagte der Nebenkläger bereits zu Prozessbeginn.

Zeugen sahen Angeklagten in der Nähe des Tatorts

Kein Geständnis, bis heute fehlt die Tatwaffe. Doch die Indizien führten in der Gesamtschau zu einem zweifelsfreien Bild, befanden die Richter. Eine Zeugin sei dem Angeklagten kurz vor den Schüssen begegnet und habe gesehen, wie er in die Kanzlei des Vaters ging, hieß es. Zwei Mitarbeiterinnen der Kanzlei hätten „sofort nach der Tat“ gegenüber der Polizei erklärt, sie hätten eine Person wahrgenommen, glauben, es sei der Sohn mit den kürzeren Haaren gewesen.

Weitere Indizien waren den Angaben zufolge Schmauch- und DNA-Spuren. An Zeigefinger und Daumen des Gymnasiasten seien winzige Partikel gefunden worden, sagte der Nebenkläger. Und an sechs der zehn Patronenhülsen, die am Tatort gefunden wurden, sei DNA-Material des Schülers nachgewiesen worden.

Der Verteidiger, der auf Freispruch plädiert hatte, kündigte an, er werde „sehr wahrscheinlich“ in Revision gehen. Dann müsste der Bundesgerichtshof (BGH) den Fall prüfen. Auch die Kriminalisten sind weiter mit den Todesschüssen befasst. Gegen die Witwe und den älteren Sohn wird laut Staatsanwaltschaft noch immer „wegen Verdachts einer etwaigen Tatbeteiligung ermittelt“.

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