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Der Richter Willi Thoms und der Vorsitzende Richter Ralph Ehestädt zur Urteilsverkündung um das Autorennen.

© Gregor Fischer/dpa

Update

Urteil im Berliner Ku'damm-Raser-Prozess: Raser wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt

Michael W. stirbt am 1. Februar 2016, weil Hamdi H. und Marvin H. an der Tauentzienstraße bei Rot über eine Kreuzung rasen. Das Berliner Landgericht schafft mit seinem Urteil einen Präzedenzfall.

Zwei Raser sind erstmals in Deutschland nach einem illegalen Autorennen mit tödlichem Ausgang des Mordes schuldig gesprochen worden. Das Berliner Landgericht verhängte am Montag lebenslange Freiheitsstrafen gegen Hamdi H. und Marvin N. - die beiden als Ku’damm-Raser bekannt gewordenen Sportwagenfahrer.

Damit gingen die Richter davon aus, dass die 28- und 25-Jährigen tödliche Folgen bei der Raserei in der City West mit bis zu 170 Stundenkilometern billigend in Kauf nahmen – um das „Stechen“ zu gewinnen. Auch um den Preis eines Toten. Bislang endeten ähnlichen Fälle in der Regel mit Schuldsprüchen wegen fahrlässiger Tötung. 

Endlich zeigt die Justiz Härte! Offensichtlich wurde eingesehen, dass die Bevölkerung es nicht mehr hinnimmt, dass solche Straftaten als Bagatelle abgeurteilt werden.

schreibt NutzerIn BerndBr.

Es war 0.40 Uhr, als am 1. Februar 2016 ein Jeep an der Tauentzienstraße auf die Kreuzung rollte. Für Fahrer Michael W. stand die Ampel auf Grün. Hamdi H. und Marvin N. in ihren Sportwagen aber flogen förmlich über den Ku’damm – über zwanzig Querstraßen und elf Ampeln hinweg. Hamdi H. im Audi A6 TDI mit 225 PS gegen Marvin N. im Mercedes AMG CLA 45 mit 381 PS. Aufgrund des Tempos hätten sie sich „jeder Reaktionsfähigkeit beraubt“, so der Ankläger.

Der Audi rammte den Geländewagen, bohrte sich förmlich in die Fahrertür. Der Jeep wurde mehr als 70 Meter weit geschleudert. Michael W., 69 Jahre alt, starb in seinem Wagen. Die beiden Raser – beide bereits mehrfach wegen Delikten im Straßenverkehr aufgefallen - sowie eine Beifahrerin stiegen mit leichten Blessuren aus total demolierten Fahrzeugen. Als „Schlachtfeld“ beschrieben Augenzeugen den Unfallort.

Staatsanwalt Christian Fröhlich hatte eine Tat aus niedrigen Beweggründen und mit gemeingefährlichen Mitteln angeklagt. Er verlangte lebenslange Haft und Entzug der Fahrerlaubnis auf Lebenszeit. Härte nach einem tödlichen Rennen in einer Innenstadt, die bis dahin bundesweit noch von keiner anderen Anklagebehörde gezeigt wurde.

Debatte um härtere Strafen für illegale Autorennen

„Die tödlichen Folgen einer solchen halsbrecherischen Fahrt stehen jedem Verkehrsteilnehmer vor Augen“, so der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Die Raser mit ihren schweren Limousinen von über 1,5 Tonnen hätten sich damit „ihrer Reaktionsfähigkeit selbst beraubt“. Für einen Sieg zur Selbstbestätigung.

Ein Stechen zweier Autofahrer ist wie ein Duell mit scharfen Waffen! Genau wie beim Duell konnte das Stechen in einem mittelalterlichen Turnier mit dem Tode enden. Beides ist hierzulande verboten und wird mit hohen Strafen geahndet.

schreibt NutzerIn ekki

Die Verteidiger von H. und N. warfen Fröhlich vor, er habe die Gesetzeslage unzulässig ausweiten wollen. Der Vorsatz, an einem Rennen teilzunehmen, sei nicht mit einem Tötungsvorsatz gleichzusetzen. Ihre Mandanten hätten sich in ihrer Selbstüberschätzung für so gute Fahrer gehalten, dass sie überzeugt waren, „alles unter Kontrolle zu haben“. Die Raser hätten keine hohe Lebensgefahr gesehen – das sei das Entscheidende. Die Angeklagten hatten ihr Bedauern über den tödlichen Unfall geäußert, sich aber zu den Vorwürfen nicht geäußert.

Die Deutsche Polizeigewerkschaft begrüßt das Urteil des Landgerichts Berlin. Der Bundesvorsitzende Rainer Wendt sagte: „Das Urteil ist ein deutliches Zeichen an alle diejenigen, die glauben, aus Eigensucht das Leben anderer Menschen gefährden zu dürfen. Es zeigt auch, dass die Justiz bereit und in der Lage ist, deutliche Strafen zu verhängen und die generalpräventive Wirkung von Rechtsprechung zu berücksichtigen. Wir als Deutsche Polizeigewerkschaft fordern, die Polizei mit ausreichendem Personal und moderner Technik in die Lage zu versetzen, diejenigen zu überführen, die immer noch nicht verstehen, dass der öffentliche Verkehrsraum kein Abenteuerspielplatz ist. Es bleibt zu hoffen, dass das heute gesprochene Urteil auch vor höheren Instanzen Bestand haben wird.“

Es ist nicht die Aufgabe von Richtern Zeichen zu setzen oder Härte zu demonstrieren, sondern einzig und allein Recht zu sprechen. Ich möchte nicht das Urteil kritisieren, sondern die Ungleichbehandlung von Straftaten. 

schreibt NutzerIn AchimsMeinung

Der Fall kurbelte die Debatte um härtere Strafen für illegale Autorennen an. Sie sind bislang juristisch als Ordnungswidrigkeit eingestuft – mit nur 400 Euro Buße und einem Monat Fahrverbot als drohende Sanktion. Kommt es nun zu einer Revisionsverhandlung, muss der Bundesgerichtshof das Urteil prüfen. Mit einer Grundsatzentscheidung wäre zu rechnen. Inzwischen liegt auch ein Gesetzesentwurf vor, der illegale Autorennen unter Strafe stellen soll. Teilnahme an einem solchen „Stechen“ wäre dann eine Straftat – mit bis zu zehn Jahren Haft bei Unfällen mit Toten oder Schwerverletzten.

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