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Berlin: Versicherungsbetrug: Feuer im Bordell: Anwalt verbrannte sich die Finger

Mit schweren Verbrennungen an Händen und Beinen saß Rechtsanwalt Rainer S. hinter dem Lenkrad, fuhr allein vom Ostseebad Kühlungsborn in ein Berliner Krankenhaus.

Mit schweren Verbrennungen an Händen und Beinen saß Rechtsanwalt Rainer S. hinter dem Lenkrad, fuhr allein vom Ostseebad Kühlungsborn in ein Berliner Krankenhaus. Dort soll er den Ärzten von einem Unfall berichtet haben. Knapp zwei Wochen später aber war die Polizei überzeugt, dass der verschuldete 49-jährige Anwalt sein zwielichtiges Etablissement in Kühlungsborn angezündet hatte, um die Versicherungsgelder zu kassieren.

Seit gestern muss sich Rainer S. vor dem Berliner Landgericht verantworten. Blass saß er gemeinsam mit seiner Lebensgefährtin Marina L. auf der Anklagebank. Er und die 40-Jährige sollen verabredet haben, ihren "Musik-Pension-Club" in Kühlungsborn durch Flammen zu zerstören, um mit dem Geld aus der Versicherung aus ihren finanziellen Nöten zu kommen. Der Advokat habe deshalb am 4. September vergangenen Jahres die Gasleitungen in dem Haus an der Ostsee manipuliert, Heizgeräte eingeschaltet und obendrein eine Kerze angezündet.

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Ein gewaltiger Knall erschütterte den Urlaubsort. Rainer S. soll brennend aus dem Haus gestürmt sein und eine Tüte mit belastendem Material - darunter ein Heizlüfter und eine Zeitschaltuhr - im Wald versteckt haben. Dann sei er nach Berlin gefahren. Weil dort die medizinische Versorgung besser sei, sagte er später den Ermittlern. Und S. gab zu Protokoll, dass nicht er gezündet habe. Vielmehr habe er eine "unbekannte Person" auf dem Gelände beobachtet und anschließend im Haus alles kontrolliert.

An der Pension mit sechs "Gästebetten" entstand ein Schaden von etwa 500 000 Mark. Die Versicherung zahlte bis heute keinen Pfennig. Rainer S. bestreitet, dass seine Pension ein Bordell gewesen sei.

Den Richtern steht nun ein langer Indizienprozess um Brandstiftung, Herbeiführung einer Gasexplosion und versuchten Versicherungsbetruges bevor. Zudem ist Rainer S., der auch in Autoschieberein verstrickt sein soll, nur für drei Stunden pro Prozesstag verhandlungsfähig. Er hatte bei der Explosion Verbrennungen zweiten und dritten Grades an einem Viertel seiner Körperoberfläche erlitten.

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