Brandenburg: Bildung: Der wichtigsten Etappen des Streits
November 1990: Koalitionsvereinbarung von SPD, FDP und Bündnis 90 zum Vorhaben, an den Schulen Religions- und Lebenskunde einzuführen, die konfessionelle Unterweisung aber in Verantwortung der Kirchen zu belassen. August 1992: Start des Modellversuchs LER an 44 Schulen.
November 1990: Koalitionsvereinbarung von SPD, FDP und Bündnis 90 zum Vorhaben, an den Schulen Religions- und Lebenskunde einzuführen, die konfessionelle Unterweisung aber in Verantwortung der Kirchen zu belassen.
August 1992: Start des Modellversuchs LER an 44 Schulen.
August 1993: Die Katholische Kirche sagt eine Beteiligung am Modellversuch LER ab.
Juli 1995: Ende des Modellversuchs.
August 1995: LER wird als Schulversuch an 49 Schulen als Übergangsphase bis zur gesetzlichen Regelung weitergeführt.
Oktober 1995: Die SPD-Alleinregierung beschließt ein Schulgesetz mit der Einführung eines ordentlichen Pflichtfaches LER. Religion soll dagegen kein ordentliches Unterrichtsfach werden.
März 1996: Der Bundestag fordert den Potsdamer Landtag mit den Stimmen der Bonner Regierungskoalition von CDU und FDP auf, das Schulgesetz nicht zu verabschieden.
28. März 1996: Der Landtag billigt die schrittweise Einführung des Unterrichtsfaches LER ab Schuljahr 1996/97.
Juli 1996: Das Erzbistum Berlin, die Bistümer Görlitz und Magdeburg und die Evangelische Kirche Berlin-Brandenburg reichen Verfassungsbeschwerde ein.
August 1996: Zwölf Elternpaare und vier Schüler reichen ebenfalls Verfassungsbeschwerde ein.
Juli 1999: Das Verfassungsgericht weist die Kritik von Kardinal Georg Sterzinsky wegen angeblicher Urteilsverzögerung zurück.
26. Juni 2001: Das Verfassungsgericht verhandelt über den Konflikt.
20. Juli 2001: Das Gericht regt überraschend eine "einvernehmliche Verständigung" über Religionsunterricht an.
13. Oktober 2001: Der Brandenburger SPD-Parteitag öffnet den Weg für einen Kompromiss in Sachen LER. Die Landesregierung dürfe aber keinem Vergleich zustimmen, der Religion als Wahlpflichtfach vorsieht.
11. Dezember 2001: Das Verfassungsgericht legt seinen Kompromissvorschlag vor.
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