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Brandenburg: Bis auf den Grund

Experten warnen vor der Alltagsdroge Alkohol. Doch fast überall sieht man Jugendliche öffentlich trinken

Jugendliche, die sich mit einer Bierflasche in der Hand erst richtig lässig fühlen. Alt-Trinker, die die Bänke in den Parks bevölkern. Der allzu öffentliche Alkoholkonsum gilt vielen als Ärgernis, doch die rechtlichen Möglichkeiten, ihn zu unterbinden, sind Anfang 2006 vom Parlament nahezu unbemerkt aufgehoben worden.

Das Gelage im Park, die Bierbüchse in der U-Bahn – in den Vereinigten Staaten sind solche Bilder kaum denkbar, denn hier hat die Politik das Trinken in der Öffentlichkeit schon vor langem verboten. Auch in Berlin gab es zarte Versuche. Als beispielsweise 2004 die neuen Ordnungsämter die ersten Kiezstreifen in Marsch setzten, wollten viele Bezirke auch gegen die Straßen-Trinker vorgehen. Eine Handhabe schien der Paragraf 11 des Berliner Straßengesetzes zu bieten. Eine Sondernutzung öffentlichen Straßenlandes sei unter anderem „beim Nächtigen, Lagern und beim Niederlassen zum Alkoholverzehr außerhalb zugelassener Schankflächen“ unzulässig, hieß es dort.

In der Spandauer Altstadt wurden sogar entsprechende Hinweisschilder an die Sitzbänke geschraubt, um Alkoholiker vom Marktplatz zu verdrängen. Viel ausrichten konnten die Kiezstreifen aber nicht. Weigerte sich der Betreffende, die Bank zu räumen, musste die Polizei gerufen werden, die dann Platzverbote aussprach. Doch auch das stand juristisch auf wackligen Füßen. Nach Musterurteilen aus Bayern, wo die Gerichte den Betroffenen Recht gaben, stellten die Beamten ihre Aktivitäten ein.

In der Neufassung des Straßengesetzes von Anfang 2006 ist der entsprechende Passus wieder gestrichen worden. Denn für die notwendigen Kontrollen fehlt es ohnehin an Personal, und außerdem erfasste der entsprechende Paragraph bei strenger Auslegung auch diejenigen, für die er gar nicht gedacht war. „Nicht jeder, der ein Feierabendbier trinkt, ist unerwünscht“, sagt Petra Rohland, Sprecherin von Stadtentwicklungssenatorin Ingeborg Junge-Reyer (SPD). Was der Spandauer Polizeidirektor Frank Brinker nach dem gescheiterten Experiment ganz ähnlich sieht. Nach dem Gleichheitsprinzip hätte man beispielsweise auch den Teilnehmern des alljährlichen „Laufs der Sympathie“ von Falkensee nach Spandau das Weizenbier am Ziel versagen müssen. Keine Konsequenzen hätte dagegen Straßenfest- oder Weihnachtsmarktbesucher befürchten müssen, die auf einer Bank ihre Bowle trinken, so Petra Rohland. Denn eine als Sondernutzung des Straßenlandes erteilte Schankerlaubnis schließt natürlich auch die Verzehrgenehmigung im Umfeld des jeweiligen Standes mit ein.

Vielleicht liegt es an den erlittenen Rückschlägen, dass der Vorsitzende des Innenausschusses des Abgeordnetenhauses sagt: Mit Verboten werde nichts erreicht. Das Problem müsse an der Quelle bekämpft werden, sagt Peter Trapp (CDU). Viel wichtiger sei es, Kinder frühzeitig in den Schulen eindringlich auf die Gefahren des Alkoholkonsums aufmerksam zu machen.

Rainer W. During

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