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Brandenburg: Bombodrom: Gericht entscheidet Freitag Nichtöffentliche Anhörung

am heutigen Donnerstag

Potsdam. In einer nicht öffentlichen Sitzung wird das Potsdamer Verwaltungsgericht am heutigen Donnerstagnachmittag Vertreter der Bundeswehr und der Klägergemeinschaft gegen das Bombodrom in der KyritzRuppiner-Heide anhören. Die Schießplatz-Gegner haben, wie berichtet, eine einstweilige Anordnung gegen den von Minister Peter Struck (SPD) angeordneten Sofortvollzug der Inbetriebnahme beantragt. Für Montag hat die Bundeswehr den Beginn der Tiefflüge über dem Naturschutzgebiet angekündigt.

Wenn die Bundeswehr die Inbetriebnahme des Bombodroms nicht von sich aus aussetzt, kann das Gericht diese in einem Zwischenbeschluss vorläufig untersagen, so Rechtsanwalt Reiner Geulen. Mit einer Entscheidung darüber sei am Freitag zu rechnen. Für das eigentliche Eilverfahren rechnet er von einer Laufzeit bis zu einem Monat. Das Hauptverfahren kann sich danach in erster Instanz ein Jahr hinziehen.

Die aufgrund der heißen Witterung extreme Waldbrandgefahr würde kein Hindernis für die von der Luftwaffe geplanten Angriffsflüge darstellen. Die Übungsbomben verursachten beim Aufschlag nur eine Staubwolke, enthielten aber keine Brand- oder Explosivstoffe, so ein Luftwaffensprecher. du-

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