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Brandenburger Justiz: Landeskinder bevorzugt

Berlin beklagt sich darüber, wie Posten in der Brandenburger Justiz besetzt werden.

Zwischen den Landesregierungen Berlins und Brandenburgs gibt es Streit um die Posten in der Justiz. Die werden in Brandenburg nur mit Leuten aus den eigenen Reihen besetzt. Wegen der Besetzung von Richterstellen hat sich Justizsenatorin Gisela von der Aue (SPD) nun an ihren Amtskollegen Volkmar Schöneburg (Linke) gewandt – mit einem vorwurfsvollen Brief.

So gibt es Ärger wegen sieben herausgehobener Leitungspositionen im Richterbereich, die Brandenburg in den vergangenen Monaten ausgeschrieben hat und für die sich nur bereits im Land tätige Richter bewerben dürfen. Auch sonst werden Stellen bis hinunter zum Justizhauptwachtmeister ausschließlich mit internen Bewerbern besetzt. Auf diese „Landeskinderregelung“ verzichten Berlin und die meisten anderen Bundesländer. Aus Berliner Sicht grenzt Brandenburger damit Interessenten aus, was wiederum der Zusammenarbeit beider Länder entgegensteht.

Offiziell gab es aus dem Haus der Justizsenatorin keine Stellungnahme zu dem internen Vorgang, allerdings sehe man „Klärungsbedarf mit Potsdam“. Berlin sieht im Vorgehen Brandenburgs die Bemühungen konterkariert, die inzwischen weit fortgeschrittene Integration der Justiz beider Länder auch durch Personalpolitik zu untermauern. Im Arbeits-, Sozial-, Finanz- und Verwaltungsrecht sind inzwischen gemeinsame Obergerichte eingerichtet, bei denen auch ein gemeinsamer Richterwahlausschuss die Entscheidung über die Stellenbesetzung trifft. Und insbesondere Brandenburg hat beim Justizvollzug auf eine weitere Vertiefung der Zusammenarbeit gedrängt.

Vor diesem Hintergrund wirft Berlin dem Nachbarland nicht nur mangelnden Willen zur Kooperation, sondern auch eine rechtlich überaus fragwürdige Vorgehensweise vor. Die Art und Weise, wie in Brandenburg die Stellen ausgeschrieben und damit der Kreis potenzieller Bewerber eingeengt würde, widerspreche dem Grundgesetz, heißt es in internen Einschätzungen. Dass ein Bewerber bereits eine Stelle innehat, dürfe dabei keine zwingende Voraussetzung für eine Bewerbung sein. Denn die Verfassung verlange beim Zugang zu öffentlichen Ämtern eine Anwendung des Leistungsprinzips.

Der Brandenburger Justizminister widerspricht dem und lässt auf Anfrage mitteilen, seine Beschränkung des Kreises der Bewerber stehe „nicht im Widerspruch zum Grundsatz der Bestenauslese“. Aus Potsdamer Sicht geht es darum, durch diese Beschränkung bei den Leitungsstellen jungen Brandenburger Richtern, insbesondere „ernennungsreifen Proberichtern“ eine Chance zu geben, auf Lebenszeit übernommen zu werden. Die Schutzklausel soll also weniger die Bewerber für die ausgeschriebenen Stellen als vielmehr den Nachwuchs bevorteilen, der dann mit dem Aufrücken der Dienstälteren nachziehen kann. Solch eine Regelung stehe im freien Ermessen des Dienstherrn, heißt es im Potsdamer Justizministerium. Die Berliner, die das ganz anders sehen, warten jetzt zunächst auf eine offizielle Stellungnahme.

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