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Brandenburgs Justiz: Drei Richter unter Stasi-Verdacht

Nicht nur Brandenburgs Polizei sieht sich Stasi-Vorwürfen ausgesetzt, sondern auch die Justiz. Dort arbeiten 82 frühere MfS-Mitarbeiter - auch drei Richter stehen unter Verdacht.

Potsdam - Bei drei von 54 Richtern, die aus dem DDR-Dienst in die Brandenburger Justiz übernommen wurden, gibt es Hinweise auf eine frühere Stasi-Tätigkeit. Das bestätigte am Dienstag ein Sprecher des Justizministeriums. Dort werden jetzt die Personalakten der drei Richter geprüft. Auskünfte von Justizminister Volkmar Schöneburg (Linke) dazu werden am Donnerstag vor dem Justizausschuss des Landtags erwartet.

Ins Rollen kam die neue Debatte um Stasi-Altlasten durch eine parlamentarische Anfrage der CDU-Landtagsfraktion. Demzufolge gibt es bei 82 Bediensteten der brandenburgischen Justiz Hinweise auf eine frühere hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für das DDR-Ministerium für Staatssicherheit (MfS). An Brandenburgs Gerichten sind demnach 54 frühere Stasi-Mitarbeiter tätig, 11 in den Staatsanwaltschaften und 17 an sonstigen Einrichtungen wie den Haftanstalten, dem Ministerium und der Richterakademie in Wustrau.

Die Chefin der CDU-Landtagsfraktion, Saskia Ludwig, forderte von der rot-roten Landesregierung eine erneute Überprüfung in „sensiblen Bereichen des Landesdienstes“, und nicht nur in der Polizei, sondern auch in der Justiz. SPD-Innenminister Dietmar Woidke hatte nach neuen Stasi-Skandalen jüngst verfügt, dass Führungskräfte der Landespolizei überprüft werden. Justizminister Schöneburg lehnte dieses Vorgehen in der Justiz ab: Es gebe keine neuen Erkenntnisse; das Ministerium wisse seit Jahren von den belasteten Mitarbeitern, die alle nach aufwändigen Prüfung als Grenzfälle eingestuft worden sein. Die meisten seien zudem im nachgeordneten Dienst tätig.

Grünen-Fraktionschef Axel Vogel mahnte die CDU zur Zurückhaltung, das Thema sei in der Enquetekommission zur DDR-Aufarbeitung besser aufgehoben. Die CDU sei in der dieser Frage untätig geblieben, obwohl sie zehn Jahre die Justizminister in Brandenburg gestellt hatte. CDU-Fraktionsvize Dieter Dombrowski gab zu, dass seine Partei damals mehr zur Aufklärung hätte beitragen können. „Asche auf unser Haupt“.

Grundsätzlich mussten sich bis zum Jahr 2007 alle Richter und Staatsanwälte einem Stasi-Check unterziehen, die zur Wende älter als 18 Jahre alt waren. Übernommen wurden aus dem DDR-Justizapparat 129 Richter (42 Prozent) und 112 Staatsanwälte (55 Prozent). Diese Quoten liegen höher als in anderen Ost-Bundesländern, wo nur 38 Prozent der Richter weiterarbeiten durften. In Berlin waren es nur elf Prozent. Bei den Staatsanwälten liegt der Durchschnitt bei 32 Prozent, in Berlin bei vier Prozent.

Laut dem vom damaligen Justizminister Hans-Joachim Bräutigam (parteilos) 1992 vorgelegten Abschlussbericht war unter anderem ein Ausschlussgrund für den Landesdienst, wenn eine „nicht offizielle, über die normale Dienstpflicht hinausgehende Zusammenarbeit mit der Stasi“ vorlag. Die MfS-Tätigkeit sei von den Bewerbern „durchweg im Fragebogen verschwiegen und mit großer Hartnäckigkeit geleugnet“ worden, bis ihnen Nachweise vorgelegt wurden. Dies war bei Juristen aus dem früheren Bezirk Cottbus schwierig, weil dort in der Wendezeit viele Stasi-Akten verschwanden.

„Rund ein Siebentel der Bewerber waren inoffizielle Mitarbeiter“, heißt es in dem Bericht weiter. Fast alle hätten ihre Bewerbung zurückgenommen, nachdem ihnen die Tätigkeit nachgewiesen werden konnte.

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