zum Hauptinhalt

Bundeskriminalamt: G-8-Demonstranten vom Terror-Verdacht befreit

Beim G-8-Gipfel im Mai 2007 wurde gegen 18 Gegner ermittelt – jetzt sind alle Verfahren eingestellt.

900 Beamte des Bundeskriminalamtes waren zeitgleich im Einsatz, sie durchsuchten 40 Objekte von 18 Beschuldigten überwiegend in Hamburg, Berlin und Brandenburg. Das war im Mai 2007, also kurz vor Beginn des Weltwirtschaftsgipfels in Heiligendamm. Der Vorwurf der Bundesanwaltschaft lautete damals: „Bildung einer terroristischen Vereinigung.“ Jetzt hat die Staatsanwaltschaft alle 18 vor dem G-8-Gipfel gegen die angeblichen „Terroristen“ angestrengten Verfahren eingestellt. Zudem wurde ein zweites Verfahren gegen drei Berliner eingestellt, denen die Gründung der „militanten Gruppe“ vorgeworfen worden war. Das ist jetzt durch eine Erklärung der Betroffenen bekannt geworden.

Die Razzia war bundesweit kritisiert worden. Sie hätte nur zur Einschüchterung und Kriminalisierung der linken Szene gedient, hieß es dort. Die Betroffenen hatten sofort den Verdacht geäußert, dass es den Ermittlern nur um Adress- und Telefonlisten gegangen sei.

In Berlin und Brandenburg waren vor allem Gentechnik-Kritiker betroffen. Armin Meyer, einer der Verdächtigen, hatte am Tag der Razzia gesagt, ihm sei schleierhaft, wie die Auswahl der Verdächtigen zustande gekommen war. In Berlin-Kreuzberg war zum Beispiel das Zimmer von Hauke B. durchsucht worden. Er hatte eine Demonstration in Rostock gegen den Gipfel angemeldet.

Der „Terrorismus“-Verdacht war schnell in sich zusammengefallen. Im Januar hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden, dass die Großrazzia rechtswidrig gewesen war. Die Bundesanwaltschaft sei für die Aktion am 9. Mai gar nicht zuständig gewesen. Begründung: Die beschuldigten Globalisierungsgegner hätten keine terroristische Vereinigung gebildet, weil sie verschiedenen Gruppen angehört hätten. Zur Strafverfolgung seien allein die Staatsanwaltschaften der Länder befugt. Die Bundesanwaltschaft hatte das Verfahren daraufhin an die Staatsanwaltschaft in Hamburg abgegeben. Diese hat nun acht Monate später das Verfahren ganz eingestellt – ohne jede Begründung, wie Armin Meyer gestern kritisierte. „Ich habe schon lange auf die Einstellung gewartet, sagte gestern Stephan M., ein anderer der Verdächtigten. Beide kündigten an, dass man gegen die Behörden ein Verfahren auf Entschädigung anstrengen werde. Denn die Anwaltskosten seien enorm. Zudem hätten einige der Betroffenen ihren Arbeitsplatz nach der Razzia verloren.

Gespannt sind die 17 verbliebenen Betroffenen – einer ist unterdessen verstorben – über den Inhalt der Überwachungsprotokolle. Wie im Lauf der Ermittlungen bekannt wurde, waren sie jahrelang observiert und abgehört worden. Die Staatsanwaltschaft hatte den Beschuldigten bereits angekündigt, 246 Aktenordner mit Protokollen zu vernichten, in denen „nichts Belastendes“ enthalten sei. Dieser Vernichtung haben sie jedoch widersprochen.

Für Stephan M., in der Kreuzberger Szene seit Jahrzehnten als „Mao“ bekannt, war die Razzia nichts anderes als eine „Stänkerei“. „Nachdem der Gipfel vorbei ist, müssen sie nun nicht mehr stänkern. Aber beim nächsten Gipfel geht das wieder los“, ist er überzeugt.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false