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Brandenburg: Bunkermord-Prozess: Angeklagter als sehr gefährlich eingestuft

Im Prozess um den Bunkermord von Brandenburg an der Havel hat ein Gutachter dem 19-jährigen Hauptangeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Der als sehr gefährlich einzustufende Mann sollte im Maßregelvollzug untergebracht werden, sagte der Psychiater Alexander Böhle gestern vor dem Landgericht.

Im Prozess um den Bunkermord von Brandenburg an der Havel hat ein Gutachter dem 19-jährigen Hauptangeklagten eine schwere Persönlichkeitsstörung bescheinigt. Der als sehr gefährlich einzustufende Mann sollte im Maßregelvollzug untergebracht werden, sagte der Psychiater Alexander Böhle gestern vor dem Landgericht. Es sei von einer erheblichen Beeinträchtigung der Steuerungsfähigkeit des Beschuldigten auszugehen, der obendrein paranoide und narzisstische Züge trage. Der Mann muss sich gemeinsam mit einem 27 Jahre alten Mann wegen Doppelmordes verantworten. Sie sollen im Sommer vergangenen Jahres eine 26-jährige Frau und deren kleine Tochter Julia umgebracht haben.

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