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Brandenburg: "Das ist ein zynisches Urteil": Rechtsbeugungsprozess endet mit Freisprüchen und Bewährungsstrafe für ehemalige DDR-Richter

"Dieses Urteil ist eine Verhöhnung der Opfer von damals und nimmt ihnen nochmals die Würde", kommentierte Andreas Bertram vom "Bürgerbüro e.V.

"Dieses Urteil ist eine Verhöhnung der Opfer von damals und nimmt ihnen nochmals die Würde", kommentierte Andreas Bertram vom "Bürgerbüro e.V. Verein zur Aufarbeitung von Folgeschäden der SED-Diktatur" das wenige Minuten zuvor ergangene Urteil des Potsdamer Landgerichts. Wegen Rechtsbeugung und Freiheitsberaubung verurteilte es am Freitag einen früheren DDR-Richter zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und zwei Monaten auf Bewährung - drei mitangeklagte einstige DDR-Richter wurden freigesprochen.

"In 18 der 19 Fälle hat sich die Kammer nicht überzeugen können, dass die Angeklagten bei ihrem damaligen Handeln wissentlich gesetzwidrig handelten", sagte der Vorsitzende Richter, Karl-Josef Flücken, am Freitag. Ein offensichtlicher Willkürakt - auf Grundlage des DDR-Rechts - sei nicht gegeben. Damit entschied sich die Kammer im Wesentlichen gegen die Überzeugung der Staatsanwaltschaft, wonach die Ex-Richter zwischen 1981 und 1988 gegen ausreisewillige DDR-Bürger wegen Bagatelldelikten willkürliche Haftbefehle oder unverhältnismäßige Haftstrafen verhängten. Staatsanwalt Christian Jacoby hatte deshalb Freiheitsstrafen bis zu zwei Jahren und vier Monaten gefordert. "Es ist wahrscheinlich, dass wir gegen alle vier Urteile Revision einlegen", sagte Jacoby. Immer wieder schüttelte er während der mehrstündigen Urteilsbegründung verständnislos den Kopf, während sich auf der Anklagebank und bei einigen Zuschauern Erleichterung breit machte.

Die wegen insgesamt sieben Fällen angeklagte 64-jährige Ex-Richterin, die nach dem Willen Jacobys als erste in Brandenburg wegen Rechtsbeugung ins Gefängnis gehen sollte, umarmte ihren Verteidiger. Opfer-Vertreter Bertram konnte seine Empörung kaum verbergen: "Hier hätte die Chance auf wirkliche Rehabilitierung bestanden."

Doch nur in einem Fall sah die Kammer die Schuld eines Angeklagten als erwiesen an: Wegen "landesverräterischer Agententätigkeit" hatte der einstige Direktor des Bezirksgerichts Potsdam Mitte 1983 zwei ausreisewillige DDR-Bürger zu Haftstrafen von einem Jahr und zehn Monaten verurteilt.

Dabei stützte er sich laut Flücken allein darauf, dass sie die Ständige Vertretung der BRD in Ost-Berlin aufsuchten und dort schlicht ihren Willen zur Ausreise bekundeten. "Es gab dabei keine Provokationen oder Diskriminierung der DDR", betonte der Vorsitzende Richter. Das willkürliche Urteil des Angeklagten habe allein dem Ziel gedient, die Ausreisewilligen zu unterdrücken.

Bei den übrigen Fällen wertete die Kammer die von den DDR-Richtern verhängten Urteile und Haftbefehle als vom DDR-Recht gedeckt. Die Staatsanwaltschaft hatte dies in ihrem Plädoyer ganz anders gesehen: Da ist zum Beispiel der Fall eines Ehepaares, das zwei Mal mit anderen Ausreisewilligen aus Protest gegen die Ablehnung seines Begehrens in der Öffentlichkeit einen Kreis gebildet hatte. Dies sah die jetzt angeklagte damalige Richterin als so schwerwiegend an, dass sie das Ehepaar zu Freiheitsstrafen verurteilte. In anderen Fällen hatten DDR-Bürger gegenüber Verwandten im Westen ihren Ausreisewunsch geäußert oder berufliche Probleme geschildert. Diese Mitteilungen werteten die damaligen Richter als "landesverräterische Agententätigkeit" und ahndeten sie mit Haftbefehlen oder Strafen.

Flücken erkannte zwar viele dieser Entscheidungen als Verletzung der Menschenrechte an, doch im Sinne des DDR-Rechts seien sie keine Rechtsbeugung gewesen. Bertram erinnerte daran, unter welchen Qualen die damals Unterdrückten ihre Aussagen machten, und meinte: "Dies ist ein zynisches Urteil."

Imke Hendrich

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